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Hans Peter Thul
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Frage von Dierk-Wilfried M. •

Frage an Hans Peter Thul von Dierk-Wilfried M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Thul!
Mit welchem Recht will die Bundesregierung einer Aktiengesellschaften vorschreibe, wie sie ihre Manager vergütet?
Die Vergütung eine Vorstandes oder Geschäftsführers ist doch ausschließlich Sache des Eigentümers, Wen geht es etwas an, wie ich als Aktionär und damit als Anteilseigner meinen Angestellten bezahle?
Warum dürfen Fußballer, Rennfahrer und andere Spitzensportler zweistellige Millionenbeträge verdienen und bei Menschen, die Unternehmen führen, die hunderte von Arbeitsplätzen schaffen, erhalten oder ausbauen, will man Obergrenzen einführen?
Wie stehen Sie zu dieser Problemmatik?
Viele Grüße Ihr Moser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für Ihre Frage. Eine pauschale Obergrenze für Managergehälter ist von Seiten der Bundesregierung nicht geplant. Eine Aktiengesellschaft, deren Anteilscheine an den Aktienmärkten regulär gehandelt werden, kann ihre Vorstände und Manager in beliebiger Höhe entlohnen. Es steht jedem Anteilseigner frei, seine Anteile bei etwaigem Unmut über Vorstand und Aufsichtsrat zu verkaufen.
Anders sieht es jedoch aus, wenn in Not geratene Aktiengesellschaften Hilfe in Form von staatlichen Bürgschaften erhalten oder es sogar zu direkten Beteiligungen des Staates an Unternehmen kommt. Dann will und kann die Bundesregierung nicht hinnehmen, dass die Bezüge der Vorstände trotz der Schieflage des Unternehmens unverändert bleiben. Es ist in dieser Situation eine legitime Forderung des Staates an Vorstände und Manager, Maß zu halten und temporär eine Obergrenze ihrer Bezüge zu akzeptieren.

Mit besten Grüßen
Hans Peter Thul