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Hans-Peter Mayer
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Frage von Arne L. •

Frage an Hans-Peter Mayer von Arne L. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Dr. Hoppenstedt,

ich nehme Bezug auf Ihre detaillierte und differenzierte Antwort auf die Frage von Herrn Isfort, die mich ebenfalls beschäftigt. Für mich stellt sich das Problem aber anders:

Wieso werden Studiomusiker bevorrechtigt behandelt gegenüber anderen arbeitenden und kreativen Menschen? Ein normaler Arbeitnehmer muss bis ins hohe Lebensalter kontinuierlich für seinen Lebensunterhalt arbeiten. Ein Studiomusiker soll aber offenbar von einmaligen kreativen Leistungen im jungen Erwachsenenalter den Rest seines Lebens bestreiten können.

Wäre es nicht fair gegenüber dem Rest der Gesellschaft, wenn auch ein Studiomusiker bis zum 65. Lebensalter kreativ (oder eben anderweitig) tätig sein müsste, so dass eine angemessene Altersruhe auch mit einem deutlich verkürztem Monopolrecht von vielleicht 20 Jahren noch denkbar wäre?

Mit freundlichen Grüssen.

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Da Herr Ludwig aus Buchholz stammt und diese Region von Herrn Dr. Hoppenstedt betreut wird, wurde diese Anfrage aus dem Forum von Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Mayer an das Büro von Dr. Hoppenstedt weitergeleitet und dort beantwortet:

Sehr geehrter Herr Ludwig,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. Februar 2009, bezüglich der Änderung der Richtlinie 2006/116/EC zur Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte und meiner Antwort auf das Schreiben von Herrn Isfort.

Die heutige Zeit zeichnet sich durch eine hohe beziehungsweise höhere Lebenserwartung aus, um noch einmal kurz auf die allgemeinen Hintergründe der Änderung einzugehen. In Verbindung mit dem Umstand, dass viele Künstler vor allem in ihrer Jugend bekannt und erfolgreich sind und es mit zunehmendem Alter meist immer schwerer haben, neue Einkommensquellen durch ihre künstlerische Tätigkeit zu erzeugen, macht es schwierig eine zufriedenstellende Altersversorgung unter den gegenwärtigen Bedingungen sicherzustellen. Wie für jeden anderen Menschen auch, ist natürlich auch für Künstler eine angemessene Vergütung ihrer geleisteten Arbeitskraft im Alter wichtig und anzustreben. Jedoch ist bei der derzeitigen Regelung für eine große Zahl von Künstlern diese angemessene Vergütung ihrer Beiträge zur Kulturwirtschaft Europas nicht hinreichend gegeben, da ihre Rechte bezüglich der Verwendung ihrer Arbeiten derart zeitlich befristet sind, dass ihre Einkünfte zu ihren Lebzeiten im Verlauf ihres Rentenalters auslaufen. Für diejenigen die ihre größten Erfolge in jungen Jahren erbracht haben, wird es sich folglich zugleich um ihre wesentlichsten künstlerischen Einnahmequellen handeln.

Um nun direkt auf ihre Fragen einzugehen, werden Studiomusiker durch die Änderungen der Richtlinie keinesfalls bevorrechtigt behandelt. Zunächst einmal betreffen die geplanten Regelungen alle musischen und vergleichbare Künstler gleichermaßen. Näher betrachtet stehen Studiomusiker jedoch beim jetzigen Stand der Regelungen sowie der gängigen Praxis und Verhandlungsmacht der Plattenindustrie eher schlecht da und sollten insofern eher als benachteiligt angesehen werden. Aus diesem Grund versucht man mit der Änderung der Richtlinie die Situation der Künstler in schlechten Positionen, von denen stellvertretend die Studiomusiker genannt werden, zu verbessern, indem man zum einen ihre Möglichkeit zur Erzielung von Leistungen bis zu ihrem Lebensabend ermöglicht und vor allem durch Verbesserung ihrer Verhältnisse. Diese sollen möglichst in Richtung der Situation anderer Künstler, welche zum Beispiel aufgrund ihres Bekanntheitsgrades weniger gezwungen sind ihre Rechte und Ansprüche an die Industrie abzutreten, verbessert werden.

Im Vergleich mit dem normalen Arbeitnehmer den Sie in ihrer Frage heranziehen, scheint es natürlich zunächst einmal ungerechtfertigt, dass Künstler mit einigen Veröffentlichungen am Anfang ihres Berufslebens bereits den wesentlichen Grundstein für die Finanzierung ihres Ruhestands erreicht haben, während der Normalbürger bis zum Beginn seiner Rente durchgehend arbeiten muss. Neben dem bereits genannten Umstand von zumeist frühen erfolgreichen Jahren in diesem Bereich, ist aber vor allem auch zu berücksichtigen, dass viele Künstler was ihre finanziellen Möglichkeiten angeht nicht mit "Stars" zu vergleichen sind. Der Fokus der Änderungen liegt aber nun auf dieser Gruppe von kaum bekannten Künstlern, die häufig bereits während ihrer aktiven Zeit auf Nebenjobs angewiesen sind, um sich über Wasser zu halten. Folglich gestaltet es sich für sie schwierig etwas für ihre Rente beiseitezulegen. Dies ist mit ein Grund, warum diese Berufsgruppe in der Regel auch nur unzureichend Zugang zu Sozialversicherung, Arbeitslosengeld und Gesundheitsschutz erhält, welcher für den normalen unkreativ wirkenden Arbeitnehmer nach wie vor einen wesentlichen Teil seiner Altersversorgung darstellt. Wo also die Erwirtschaftung von gesetzlicher und privater Renten für viele Künstler kaum zu erreichen ist, bleiben ihnen meist nur die Erträge aus der Sendung ihrer vergangen Veröffentlichungen. Zumal ihre kulturelle Dienstleistung die sie, vielleicht schon einst in ihren Zwanzigern, erbracht haben auch noch nach 70 Jahren bei einer öffentlichen Sendung oder beim Spielen in Bars und Diskotheken ihren Zweck zu Unterhalten nach wie vor oder im Grunde erneut leistet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen den Hintergrund der Initiative noch einmal verdeutlichen, sowie ihre Bedenken bezüglich der Behandlung von Künstlern, insbesondere von Studiomusikern, begegnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Dr. Karsten Hoppenstedt

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Sehr geehrter Herr Ludwig,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Februar 2009, in der Sie sich zur Ausdehnung der Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler äußern.

Ihr Anliegen wurde von www.abgeordnetenwatch.de an mich weitergeleitet, obwohl Sie sich mit Ihrer Frage direkt an meinen Kollegen Herrn Dr. Hoppenstedt, MdEP, richten. Nach Rücksprache mit dem Büro von Herrn Dr. Hoppenstedt teile ich Ihnen mit, dass Ihre Frage auch von dort beantwortet wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Peter Mayer MdEP