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Hans-Peter Mayer
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Frage von Franz S. •

Frage an Hans-Peter Mayer von Franz S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Mayer,
ich frage Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Ausschusses für Recht:

1. Wieso sieht die EU quasi tatenlos zu, wie viele Hunderte von EU-Bürgern vom Staat Argentinien trotz rechtskräftiger Gerichtsurteile (z.B. OLG 8 U 137/08 vom 15.9.08) defacto unrechtmäßig enteignet werden? (Der Rückzahlungsanspruch ihrer Argentinienanleihengelder wurde bestätigt und ist sogar vom BVerfG abgesichert, aber Argentinien zahlt nicht und die Holdoutschulden wurden aus dem Schuldenregister ausgebucht http://infoleg.mecon.gov.ar/basehome/titulos.htm,da Argentinien der Ansicht ist die Schulden wäre nach argentinischem Recht verfallen, laut Anleihebedingungen gilt aber deutsches Recht)
2. Im Länderstrategiepapier der europäischen Kommission ist für Argentinien geregelt, dass eine Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung vorgesehen ist. Jetzt betrügt und enteignet Argentinien selbst die EU-Bürger indem es rechtskräftiger Gerichtsurteile nicht erfüllt, warum macht die EU hier nichts?
3. Wieso sieht die EU quasi tatenlos zu wie ein G20-Staat wie Argentinien die mühsam über Jahrzehnte aufgebaute internationale Rechtsordnung wieder langsam demontiert und das Ansehen der G20-Gruppe schädigt?
4. Die EU verhandelt trotz der Kenntnis des Vorgenannten mit Argentinien (als Mitglied des MERCOSUR-Staatenverbundes) weiter über die geplante Freihandelszone. Wie kann man mit einem Staat verhandeln, der internationale Rechtsordnungen derart mit Füßen tritt, ohne vorher deren rechtsstaatliches Verhalten massiv einzufordern und auch bestätigt zu wissen? Darf sich Argentinien aussuchen welche Gerichtsurteile es befolgt und welche nicht? Wie soll denn ein Abkommen mit Argentinien unter diesen Umständen überhaupt funktionieren?
5. Wann wird die EU endlich ihren Argentinienkurs ändern und werden Sie sich persönlich für die Rechte der enteigneten EU-Bürger einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Franz Sumbauer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sumbauer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.05.2009 bezüglich der Beziehungen der EU zu Argentinien.

Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten, dem Schutz von Minderheiten und der Förderung demokratischer Werte in Drittländern behandelt der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments. Dabei wird der Ausschuss von einem Unterausschuss Menschenrechte unterstützt. Darüber hinaus nehmen die Delegationen des Europäischen Parlamentes internationale Kontakte wahr und bauen diese aus. Mit den Beziehungen zu Argentinien befasst sich die Mercosur-Delegation.

Wie ich jedoch lesen konnte, hat Ihnen mein Kollege Klaus-Heiner Lehne MdEP, Koordinator der EVP-ED Fraktion im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, bereits ausführlich auf Ihre Fragen geantwortet. Inhaltlich kann ich dem nichts hinzufügen und würde Sie bei weitergehenden Fragen bitten, sich an die Experten im Fachausschuss zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Peter Mayer MdEP