Frage an Hans-Peter Mayer von Andreas S. bezüglich Gesundheit
Verehrter Herr Prof. Dr. Dr. Mayer,
ich weiß natürlich die Bemühungen aller Beteiligten zu würdigen, die versuchen für die betroffenen Deutschen Conterganopfer Lösungen für Ihre Probleme herbeizuführen.
Doch warum wird bei der Betrachtung weiterer möglicher Nachteilsausgleiche eine Ungleichbehandlung zu anderen Behinderten befürchtet?
Wo doch z. B. Conterganopfer gegenüber Unfallopfern schlechter gestellt sind. Ein Unfallopfer, das erwerbsunfähig geworden ist, bekommt 2/3 des Bruttolohnes. Der durchschnittliche Bruttolohn liegt derzeit bei etwa 27000 Euro im Jahr, was eine Rente von 1500 Euro im Monat bedeuten würde.
Auf europäischer Ebene ist ein Vergleich mit Großbritannien relevant. Dort leben nach Deutschland die meisten Opfer. Zudem ist der soziale Standard vergleichbar. Wie hoch die Entschädigungen dort sind, ist hinlänglich bekannt. Es liegt also eine Benachteiligung der deutschen Opfer nicht nur auf deutscher, sondern auch auf europäischer Ebene vor.
Welche Schritte werden unternommen diese offensichtliche Ungleichbehandlung zu unterbinden?
Und im Gegensatz zu anderen Menschen mit ähnlichen Behinderungen sei hier angemerkt. Für die Conterganopfer und deren Behinderungen steht der Verursacher eindeutig fest!
Oder etwa nicht?
Mit freundlichen Grüßen
A. Sudhoff
Sehr geehrter Herr Sudhoff,
vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der Nachteilsausgleiche für Conterganopfer. Da Bad Grund von Frau Dr. Quisthoudt-Rowohl MdEP betreut wird, habe ich Ihre E-Mail weitergeleitet. Sie werden von ihrem Büro Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Schulte-Derne
Parlamentarischer Referent
Büro Prof. Dr. Hans-Peter Mayer MdEP