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Hans-Peter Mayer
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Hans-Peter Mayer von Wolfgang H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Mayer,

Unser landwirtschaftlicher Betrieb in Thüringen von 107 ha wurde 1945 konfisziert, weil er als Großbetrieb eingestuft und deren Eigentümer generell nur aus diesem Grund als Hauptkriegs- und Naziverbrecher eingestuft wurde. Eine Rehabilitierung mit Restitution ist seitens der Bundesregierung abgelehnt worden, da man mit den Einnahmen aus dem Verkauf die Wiedervereinigung bezahlen wollte. Dabei hat die BVVG gerade mal ihre eigenen Kosten mit den Einnahmen aus Verkauf und Verpachtung bezahlen können. Das ist schon ein Skandal für sich!

Das größte deutsche landwirtschaftliche Unternehmen mit 14.000 Hektar Land in Brandenburg will jetzt an die Börse gehen. Der Betreiber sagte, der Betrieb hätte sich alle 5 Jahre verdoppelt und das Ziel wolle man auch für die Zukunft beibehalten. Dank der nicht für Großbetriebe gekappten EU-Subventionen wird das wohl auch möglich sein. Dass dabei die bäuerliche Struktur im Osten Deutschlands, falls überhaupt noch vorhanden, mit rasantem Tempo vor die Hunde geht, ist wohl kaum zu leugnen.
Die Lobby der ehemaligen LPG-Betreiber und Agrarindustriellen hat eine Kappung der EU-Mittel für Großbetriebe bislang verhindert.
Die jetzigen Subventionen reichen, um Betriebe nicht zu bewirtschaften und trotzdem Gewinne zu machen.

Halten Sie diesen Zustand gegenüber dem europäischen Steuerzahler noch für tragbar und wenn nicht, wie sieht die Lösung des Problems nach Ihrer Ansicht aus?

Es hieß 1945: "Rottet dieses Unkraut aus!" mit der Folge von mindestens 43.000 Toten (Die Zahl wurde im Berliner Mauermuseum genannt). Ist damit nicht der Tatbestand der "politischen Verfolgung des Mittelstandes" und daraus folgernd ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" abzuleiten, so wie man die Arisierung mit der Parole "Jude verrecke" als solche einstuft?

Für eine Beantwortung meiner beiden Fragen danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Haars

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haars,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. November 2007. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass nicht ich Ihren Wohnort Salzgitter betreue, sondern meine Kollegin Frau Dr. Quisthoudt-Rowohl.

Als Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlamentes möchte ich aber zu den von Ihnen angesprochenen Subventionen für Großbetriebe Stellung nehmen. Das Europäische Parlament arbeitet zurzeit gemeinsam mit dem Rat und der Kommission an einer Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Dabei ist auch geplant, für die Empfänger großer Subventionen, wie es sie in Deutschland vor allem in Teilen der neuen Bundesländer gibt, eine Kappung der Zahlungen einzuführen. Der Umfang der Kappung soll dabei insbesondere von der Anzahl der Mitarbeiter und der Anzahl der Eigentümer eines Betriebes abhängen. Durch diesen Vorstoß werden gezielt die Zahlungen für solche landwirtschaftliche Großbetriebe eingeschränkt, die nur geringe Wertschöpfung betreiben und im Wesentlichen der Einnahmeerzielung durch Subventionen dienen.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Peter Mayer MdEP