Frage an Hans-Peter Mayer von Arnd W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Prof.Dr.Mayer,
In der Rili 2002/24/EG über die Typgenehmigung von 2 od.3-rädrigen KFZ gibt es keine Vorschriften über Radabdeckungen.
Das hat zur Folge, dass immer mehr Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen werden die über gar keine Radabdeckungen mehr verfügen.
Als Beispiel nenne ich die Typgenehmigung für ein L5e Fahrzeug mit der Nr: e4*2002/24*2118*00. Dieses Fahrzeug hat freistehende Räder wie ein Rennwagen in der Formel 1.
Dieser Zustand steht im krassen Wiederspruch zu den EU-Leitlinien zur Straßenverkehrssicherheit.
Umso erstaunlicher ist es, dass für Fahrzeuge der Klassen M,N u.O nach der Rili 78/549/EWG dezidiert Radabdeckungen gefordert werden.
Haben Sie für diese Tatsache eine Erklärung?
Mit freundlichen Grüßen
Arnd Weinhold
Sehr geehrter Herr Weinhold,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Richtlinie 2002/24/EG über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge. Sollten Sie weiterhin Fragen oder Anmerkungen zu der oben genannten Richtlinie haben, würden wir uns freuen, wenn Sie Prof. Dr. Hans-Peter Mayer
(hans-peter.mayer.europarl.europa.eu) direkt kontaktieren würden.
Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus Rheinland-Pfalz (Christina Klass, Werner Langen und Kurt Lechner) ebenfalls für Bürgeranfragen aus Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia Lindemann