Frage an Hans-Peter Mayer von Ingo L. bezüglich Verbraucherschutz
Es geht mir bei der Anfrage um Verbraucherschutz und Dienstleistungen.
Als in den Urlaub fliegender Bürger dieses Landes habe ich immer wieder hinzunehmen, dass ich bei der Hinreise eine Flugtermin spät am Abend erhalte und beim Rückflug einen Termin im Morgengrauen u. früher. Dadurch verliere ich regelmäßig 2 Urlaubstage. Selbst wenn ich für zeitlich bessere Flugtermine eine Zusatzgebühr zahle, muss ich hinnehmen, dass die Fluggesellschaft mir einen erneut sehr späten bzw. sehr frühen Flug kurzfristig oktroyiert. Ich kann nicht überprüfen, ob die Flüge überbucht wurden oder aus welchen Gründen auch immer, die Veränderungen eintreten.
Auch mit dem Gepäck habe ich meine Probleme. Die freie Menge wird von Gesellschaft zu Gesellschaft willkürlich festgesetzt. Ich habe den Eindruck, dass damit eine Wertschöpfung verbunden wird, um zusätzliche Fracht zu transportieren bzw. den Kunden abzuschöpfen, bei Übergewicht des Gepäckes.
Ich sehe hier einen Regelungsbedarf. Wie ist Ihre Position dazu?
Mit freundlichem Gruß
Ingo Lange
Sehr geehrter Herr Lange,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantwortet Herr Prof. Mayer diese persönlich. Lassen Sie uns dazu bitte Ihre private EMailadresse an hans-peter.mayer@europarl.europa.eu zukommen.
Beantwortungen über das Internet finden grundsätzlich nicht statt.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia Lindemann
Büroleiterin / Rechtsanwältin