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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Thorsten B. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Thorsten B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Minister Friedrich,

nicht erst durch jüngste Ereignisse, sondern immer wieder kommt es vor, dass bei Gericht Fehlentscheidungen getroffen werden.

Ich möchte von Ihnen wissen:

1. Gehört es Ihrer Meinung nach nicht auch zum Thema Sicherheit, Ungerechtigkeiten zu vermeiden, nicht nur um ablehnende Haltungen des ungerecht behandeltem Einzelnen gegenüber dem Staat zu minimieren und die Glaubwürdigkeit des Staates und seinem Rechtssystem zu erhöhen?
2. Inwieweit halten Sie es - in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium - für notwendig, Wiederaufnahmeverfahren zu erleichtern (z. b. indem nicht nur neue Beweise vorliegen müssen sondern Beweise, die nun bekanntermaßen falsch sind, anders bewertet werden (sofern für den Betroffenen dies nicht nachteilig werden kann).

Außerdem möchte ich von Ihnen wissen:
3. Warum unter der massivsten der in einer Demokratie denkbaren Beobachtung des Staates (also im Strafvollzug) die Selbstmord- und Körperverletzungsquote am höchsten ist. Und gleichzeitig das Ziel des Strafvollzugs - nämlich die Resozialisation und die Förderung der Vorteilhaftigkeit geordneter Lebensgestaltung - an schlechtesten erreicht wird.
4. Warum ausschließlich handwerklich orientierte Tätigkeiten in den JVA´s angeboten werden und das besitzen eines Computers (z. B. um zu schreiben oder sich mit EDV zu beschäftigen und weiterzubilden) untersagt wird.

Sofern Sie darauf verweisen wollen, dass manches Ländersache ist, möchte ich IHRE Meinung dazu hören. Als übergeordnete Bundesbehörde gibt es dazu doch sicherlich auch eine Haltung von Ihnen.

Vielen Dank.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bauer,

vielen Dank für Ihre Mail vom 24. August 2013 in der Sie die aktuellen Debatten um gerichtliche Fehlentscheidungen, Wiederaufnahmeverfahren und die Bedingungen im Strafvollzug aufgreifen.

Ihre erste Frage nach dem Verhältnis von Sicherheit und Gerechtigkeit berührt natürlich ein weites Feld. Als Bundesinnenminister bin ich Verfassungs- und Sicherheitsminister und damit der Sicherheit und Gerechtigkeit besonders verpflichtet. Entscheidend ist für mich, dass Sicherheit eine unverzichtbare Grundlage für Gerechtigkeit ist. Beide sind aber - so verstehe ich auch Sie - aufeinander bezogen. Und nur beide zusammen garantieren die Freiheit für den Bürger. Was im Einzelfall „gerecht“ ist, ist aber je nach Herkommen, Haltung und Perspektive umstritten. Unsere Rechts- und Gesetzesordnung gibt daher nur einen Rahmen vor, der - anders als die Utopien diktatorischer Regime - nicht für sich beansprucht, in jedem Einzelfall „Gerechtigkeit“ zu garantieren, sondern nach möglichst gerechten Entscheidungen zu suchen und schweres, gar systematisches Unrecht zu vermeiden. Daher müssen Strafgerichte gesetzlich vorgegebene Förmlichkeiten einhalten, um die Gefahren menschlichen Irrens in der Entscheidung so weit wie möglich in Grenzen zu halten. Sie dürfen nicht vergessen, dass es ein wesentliches Ziel eines Strafprozesses ist, aufgrund bestimmter Regeln einen Rechtsfall zu entscheiden und nach Gerechtigkeit zu streben, so dass auf diese Weise Rechtsfrieden geschaffen wird. Eine nicht erfüllbare Erwartungshaltung, der Staat oder die Justiz müsse stets den eigenen Gerechtigkeitsansprüchen genügen, kann zu einer sehr kritischen oder gar ablehnenden Haltung gegenüber unserer Rechtsordnung als solche führen. Die größte Gefahr für die Gerechtigkeit und Sicherheit sehe ich daher, wenn bei aller berechtigten Kritik an Einzelfällen eine Mehrheit der Bürger einzelne Fälle zum Anlass nimmt, unserer Rechtsordnung das Vertrauen zu entziehen. Eine Justiz, die sich stets um möglichst gerechte Entscheidungen bemüht und Bürger, die dies anerkennen, sind daher in gleicher Weise unverzichtbare Voraussetzungen für ein dauerhaft sicheres und gerechtes Gemeinwesen.

Ihrem zweiten Anliegen ist m. E. durch das geltende Recht bereits weitgehend Rechnung getragen. Die Strafprozessordnung (StPO) enthält insgesamt sechs Gründe, wann zugunsten der verurteilten Person ein Verfahren wieder aufgenommen werden kann (vgl. § 359 StPO). Neben dem von Ihnen bereits genannten Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nr. 5), sind dies die Feststellungen, dass eine Urkunde nicht echt oder verfälscht war (Nr. 1), Zeugen oder Sachverständige sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung ihrer Eidespflicht oder einer vorsätzlichen uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht haben (Nr. 2), ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat (Nr. 3), wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist (Nr. 4) oder wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht (Nr. 6). Insofern berücksichtigt das Gesetz bereits den von Ihnen genannten Punkt, dass sich Beweismittel (Urkunden, Zeugen, Sachverständige) im Nachhinein als falsch herausstellen.

Ihre beiden letzten Fragen betreffen keine übergreifenden Sachverhalte und berühren daher auch keine Mitzuständigkeit des Bundesinnenministers oder die einer Geschäftsbereichsbehörde des Bundesinnenministeriums. Vielmehr ist ausschließlich der Zuständigkeitsbereich der Justiz betroffen, für den innerhalb der Bundesregierung die Bundesministerin der Justiz zuständig ist. Selbstverständlich fühle ich mich an diese Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung gebunden. Ich muss Sie daher um Verständnis bitten, dass ich Sie wegen ihrer beiden letzten Fragen an das Bundesjustizministerium verweisen muss.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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