
(...) Die GEZ teilt mir auf mein Schreiben hin folgendes mit: So sei eine Befreiung abhängig von einer Antragstellung; eine Befreiung könne zum Ersten des Monats, nachdem der Antrag vorliegt, bewilligt werden. Von der gesetzlichen Vorgabe, dass bei der Antragstellung auch bereits die erforderlichen Beerforderlichen Befreiungsvoraussetzungenden müssten, sei man als GEZ bereits im Jahre 2005 abgekommen. Die Erfahrung habe gezeigt, dass dies vielen Bürgerinnen und Bürgern bei Antragstellung nicht möglich sei. (...)