Frage von Hans-Joachim B. • 17.12.2009
Antwort von Hans-Peter Bartels SPD • 22.12.2009
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Staat die Dauer der Datenspeicherung durchaus regeln kann, er darf die Daten jedoch nicht zu jedem beliebigen Zweck auswerten. Geklärt werden soll nun, inwieweit die Datenauswertung Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten sowie das soziale Umfeld zulässt. (...)