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Hans-Peter Bartels
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Frage von Juergen V. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,

seit nunmehr 6 Jahren (2003) liegt die UNO-Konvention gegen Korruption im Deutschen Bundestag und die deutschen Abgeordneten haben sich bislang standhaft geweigert diese zu ratifizieren.

Auch die Grosse Koalition hat zwar viele, beim Buerger hoechst umstrittene Gesetze durchgesetzt, die UNO-Konvention gegen Korruption jedoch einfach ignoriert.

In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:

1. Wie sollen wir Buerger Vertrauen in ein Parlament haben, das nicht bereit ist, internationale Standards im Rahmen der Korruptionsbekaempfung umzusetzen nur weil dadurch die eigenen gut bezahlten "Nebenbeschaeftigungen" reguliert werden wuerden?

2. Wieviele Signale muss der Buerger noch senden um der politischen Klasse klar zu machen, dass ihr in zunehmenden Masse das Vertrauen entzogen wird?

3. Wie kann die Politik glaubwuerdig gegen Korruption in anderen Gesellschaftsbereichen kaempfen wenn sie die internationalen Mindeststandards fuer sich selbst ignoriert?

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels, mir ist bekannt, dass Sie keine Nebentaetigkeiten haben und fuer die Umsetzung der Korruption sind. Es nuetzt uns Buergern aber nichts wenn die Mehrheit der Abgeordneten dies anders sieht. Viel Vertrauen wurde durch die etablierten Parteien bereits verspielt. Jetzt ist es ander Zeit zu handeln, sonst werden neue Parteien mit glaubwuerdigeren Buergervertretern den Platz der etablierten Parteien einnehmen. Auch die 36 Prozent Wahlbeteiligung bei der Wahl des Oberbuergermeisters in Kiel sollten als ein Warnsignal verstanden werden.

MfG
Juergen Velten

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Velten,

vielen Dank für Ihre Frage zur UNO-Konvention gegen Korruption (UNCAC).

Inzwischen wurde die Konvention bisher von 133 Ländern ratifiziert. Zu Recht wird kritisiert, dass die Bundesrepublik nicht darunter ist.

Probleme bei der Ratifizierung und Umsetzung der UNCAC ergeben sich insbesondere bei der notwendigen Änderung des §108e des Strafgesetzbuches: des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Dort wird bisher nur der "Stimmenkauf" unter Strafe gestellt - andere Einflussnahme auf politische Arbeit ist nicht erfasst. Das ist allein zu wenig, diese Regelung muss ausgeweitet werden, bevor die UNCAC ratifiziert werden kann. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass Abgeordnete nicht in der Freiheit des ihnen auf Zeit verliehenen politischen Mandats eingeschränkt werden: Sie sind auf Kontakte zu Wählerinnen und Wählern ihres Wahlkreises ebenso angewiesen wie auf Kontakte zu Interessengruppen, Verbänden, Gewerkschaften usw.; sie wollen vielleicht die Interessen ihres Wahlkreises gegenüber anderen berechtigten Interessen vertreten. Dabei müssen sie auch von denen, deren Interessen sie vertreten, unterstützt werden dürfen. Eine allgemeine und klare Abgrenzung "illegaler" von "legaler" Einflussnahme ist da nicht immer ganz einfach und wird durchaus in manchen Punkten kontrovers diskutiert.

Die SPD-Bundestagfraktion hat bereits vor einiger Zeit einen Regelungsvorschlag erarbeitet, der diesen Überlegungen Rechnung trägt. Er wird von unserem Koalitionspartner abgelehnt. Ich hoffe, dass noch in dieser (sonst in der nächsten) Legislaturperiode eine Einigung erreicht und die Konvention ratifiziert werden kann. Es bekäme dem Ruf der Bundesrepublik gut und wäre ein Beispiel für jene Staaten, die sich einer Ratifizierung bisher auch mit Verweis auf die Bundesrepublik verweigern.

In meinem Wahlkreis (Kiel) gilt übrigens für die SPD-Kandidaten schon seit 1972 die Selbstverpflichtung, keine Spenden von Firmen und Verbänden anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels