Frage an Hans-Peter Bartels von Lars B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr. Bartels,
mitte Februar wurde über einen nicht-abgestimmten Referentenentwurf zur Neuregelung der Störerhaftung berichtet (u.a. Spiegel Online), der daraufhin am 24.2.2015 mit Stand vom 17.2.2015 bei netzpolitik.org als PDF veröffentlicht wurde. Als Reaktion auf diesen Entwurf, veröffentlichte der Förderverein freie Netzwerke e.V. eine Stellungnahme auf:
Wie positionieren sie sich zur Störerhaftung im allgemeinen und bei Freifunk im speziellen?
Mit freundlichen Grüßen,
L. Böhringer
Sehr geehrter Herr Böhringer,
Herr Bartels hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Der Referentenentwurf, auf den Sie sich beziehen, sieht laut Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vor
1. die Potentiale von WLAN als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum auszuschöpfen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber durch eine Klarstellung der Haftungsreglungen analog zu Access-Providern zu schaffen sowie
2. dass sich Hostprovider, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten beruht, nicht länger auf das Haftungsprivileg des Telemediengesetzes berufen können sollen.
Auch wenn die SPD Bundestagsfraktion sich eine weiter gehende Regelung für offene WLANs hätten vorstellen können, wird dieser Kompromiss der Bundesregierung nach unserer Ansicht im Ergebnis zu deutlich mehr öffentlichen WLAN-Angeboten führen, mehr Rechtssicherheit für alle Anbieter schaffen und das Kommunikationsgeheimnis der Nutzerinnen und Nutzer von offenen WLANs besser schützen. Die offenen Fragen betreffen vor allem die praktische Handhabbarkeit der von den WLAN-Anbietern zu treffenden Vorkehrungen und die Abgrenzungsprobleme zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern. Diese Punkte gilt es im parlamentarischen Verfahren zu klären.
Insgesamt schafft der vorgelegte Entwurf unserer Meinung nach rechtliche Klarheit, wie WLAN-Betreiber ausschließen können, dass sie für Rechtsverletzungen anderer haften müssen. Wir sind uns sicher, dass diese Klarstellung dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben und die Nutzung vorhandener WLAN-Infrastruktur erleichtern wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dominika Urbanski
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Deutscher Bundestag
Dr. Hans-Peter Bartels, MdB
Vorsitzender des Verteidigungsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin