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Hans-Peter Bartels
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Frage von Eckart B. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Eckart B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter

der jüngste Gesetzentwurf in Sachen Kfz-Steuer bezieht sich ausschliesslich auf Neuzulassungen. Dies verkennt die Situation, dass es in Deutschland derzeit mehrere Tausend Fahrzeuge gibt, die den mit der CO2-orientierten Steuer einhergehenden Zielen (Minderung des CO2-Ausstosses) gerecht werden (sämtliche 3L und 5L Fahrzeuge). Mit diesen Fahrzeugen, werden bereits seit mehreren Jahren im Dauerbetrieb niedrige CO2- Emmissionswerte (unter 120g/km) erreicht. Es ist mit dem Umweltschutz in diesem Lande nicht vereinbar, wenn das vorhandene Potenzial an Fahrzeugen zur Erreichung der CO2-Minderungs-Ziele anders behandelt werden sollte als künftig zugelassene Fahrzeuge. Worin unterscheidet sich das CO2, welches von neuen Fahrzeugen ausgestoßen wird, von dem welches bereits vorhandene Fahrzeuge emittieren?

Bereits seit 1996 ist der neue europäische Fahrzyklus (NEFZ) gesetzliche Grundlage für alle Neuzulassungen von PKW. Damit müßten für alle seitdem neu auf den Markt gebrachten PKW auch belastbare Verbrauchswerte vorliegen. Zwischen Verbrauch und CO2-Ausstoß besteht ein linearer Zusammenhang. Das Argument, dass für bereits zugelassene Fahrzeuge der CO2-Ausstoß nur zufällig bekannt sei, ist damit für alle Fahrzeuge ab Zulassungsjahr 1996 nicht haltbar.

Wenn das Ziel der Gesetzgebung also der Umweltschutz und die CO2-Minderung sein soll, ist eine CO2-basierte Besteuerung nur für Neuzulassungen also der falsche Weg. Es müsste mindestens ein Wahlrecht für Bestandsfahrzeuge geben.

Ich frage Sie: Was gedenken Sie, im Blick auf die Neuregelung der Kfz-Steuer und die CO2-Minderung im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu tun?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eckart Bedbur

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Bedbur,

es sind im Wesentlichen zwei Neuregelungen der Kfz-Steuer, die im Zusammenhang mit den Konjunkturpaketen des Bundes auf den Weg gebracht wurden. Die erste soll insbesondere der Kaufzurückhaltung bei Neuwagen entgegen wirken, um tiefe Absatzeinbrüche in der Automobilindustrie - einer Schlüsselbranche unserer Volkswirtschaft - zu verhindern, Arbeitsplätze zu erhalten und darüber hinaus die Umstellung auf verbrauchsarme und klimafreundliche Fahrzeuge zu beschleunigen. Deshalb haben wir eine befristete Kfz-Steuerbefreiung eingeführt. Fahrzeug-Halter, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 einen neuen Pkw zur Zulassung anmelden, müssen ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Erfüllen Pkw zudem die Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6, verlängert sich die Steuerbefreiung bis auf maximal zwei Jahre. Die Regelung endet spätestens am 31. Dezember 2010. Dies mag - Sie thematisieren das nicht, aber ich will es hier erwähnen - als ungerecht empfunden werden von all denen, die vorher schon, vielleicht wenige Tage vor dem Beginn dieser befristeten Steuerbefreiung, ein neues, möglicherweise sogar besonders schadstoffarmes Auto gekauft haben. Sie zahlen wie zuvor ihre Kfz-Steuer und haben nichts von diesem Konjunkturstützungsprogramm (das übrigens zu wirken scheint).

In einem zweiten Schritt wollen wir die gegenwärtige Kfz-Steuer auf eine emissionsbezogene Steuer umstellen. Die Umstellung soll zum 1. Juli 2009 erfolgen und nur Fahrzeuge betreffen, die ab dem 1.7.2009 zugelassen werden. Die künftige Besserstellung schadstoffarmer Autos soll die Industrie zur Konzentration auf entsprechende Verbesserungen ihrer Technik bewegen und die Autokäufer anreizen, besonders solche Autos nachzufragen. Im übrigen sparen sie in der Regel auch im Verbrauch. Eine Stichtagregelung mag wiederum "ungerecht" erscheinen, ist aber relativ einfach und, wenn Sie so wollen: unbürokratisch. Die Altwagenbesitzer werden hier nicht besser oder schlechter gestellt als bisher, sie bezahlen weiterhin ihre alte Kfz-Steuer.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels