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Hans-Peter Bartels
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Frage von Gerd P. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Gerd P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bartels,

das Kindergeld wird allgemein ein wenig erhöht, den Bedürftigsten wird diese Erhöhung aber nach Gesetzeslage sofort wieder genommen. Wie gedenken Sie, sich in dieser Sache zu verhalten?

Mit freundlichen Grüßen, Gerd Pettkus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pettkus,

Dank für Ihre Frage.

Es stimmt, dass bei Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder Sozialgeld erhalten, das Kindergeld als Einkommen vollständig angerechnet wird. Das ergibt sich daraus, dass Arbeitslosengeld II und Sozialgeld als garantierte staatliche (steuerfinanzierte) Sicherung des sozialen Existenzminimums immer "nachrangig" gezahlt werden, das heißt: alle anderen Arten des Einkommens, von Erwerbseinkünften über Rentenansprüche bis zu Miet- oder Vermögenseinnahmen müssen zuerst zum Bestreiten des Lebensunterhalts verwendet werden; dazu gehört auch das Kindergeld. Was zur Zeit aber in Vorbereitung ist, ist eine Erhöhung der Regelsätze für ALG-II- und Sozialgeld-Bezieher. Darüber hinaus wird für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen sind ab dem 1. Januar 2009 ein "Schulbedarfspaket" eingeführt. Jeweils zum Schuljahresbeginn sollen für diese Schülerinnen und Schüler zusätzlich 100 Euro gezahlt werden. Sie sollen für den Erwerb der persönlichen Ausstattung für die Schule (Turnzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialen) verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels