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Hans-Peter Bartels
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Frage von Monika E. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Monika E. bezüglich Verteidigung

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels!
Mit großer Verwunderung habe ich Ihre Argumente, gegen eine von Altbundeskanzler Herrn Helmut Schmidt (SPD) geforderte Wehrpflicht für Frauen, zur Kenntnis genommen.
Quelle: http://www.welt.de/data/2005/08/26/765440.html
Dort äußern Sie unter anderem, dass es immer noch "so viele" Benachteiligungen von Frauen gibt. Verzweifelt habe ich mich auf die Suche nach all diesen Benachteiligungen begeben, bisher leider vergebens. Seltsamerweise fand ich nur tatsächlich bestehende Benachteiligungen von Männern.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir all diese Benachteiligungen mit entsprechenden Fakten, zwecks besserem Verständnis für Ihr Argument, aufführen könnten. Weiter ist die Rede davon, man müsse keine weiteren Pflichten "erfinden". Diese Pflicht muss nicht erst "erfunden" werden, sie besteht bereits, zumindest für Männer. Welche Pflichten für Frauen, wurden Ihrer Meinung nach, denn bisher erfunden? Im Zuge der von Frauen geforderten Gleichberechtigung, diese zu fördern, Sie laut Grundgesetz Artikel 3 2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern usw. m.E. verpflichtet sind, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie Sie sich gegen eine Wehrpflicht für Frauen aussprechen können.
Natürlich ist es erfreulich, wenn viele junge Menschen einen Dienst leisten. Warum man Frauen (Ihre Worte) dazu aber im Gegensatz zu Männern, die wie bereits erwähnt, gezwungen werden, nicht zwingen sollte, ist keine Beseitigung, sondern eine Förderung bestehender Nachteile. Wenn die Vorstellung von Herrn H. Schmidt derzeit nicht verfassungsgemäß und nur mit einer Grundgesetzänderung möglich ist, wüßte ich gerne, was derzeit verfassungsgemäß ist und da eine Grundgesetzänderung durchaus möglich wäre, diese Möglichkeit nicht umgesetzt werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Erdinger

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