Frage an Hans-Peter Bartels von Dieter R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,
Argentinien hat im Dezember 2001 die Zahlung auf in Deutschland und zwar über die Banken verkauften Anleihen eingestellt.
Viele Deutsche haben die Anleihen zur Alterssicherung erworben. Die Anleihen unterliegen z. T. auch dem deutschen Recht.
Im Januar 2005 hat Argentinien von vielen Rechtsanwälten ausgearbeitete und lange geheim gehaltene neue Anleihebedingungen vorgelegt. Danach durfte man in wenigen Tagen und „freiwillig“ an einem Umtausch der alten Anleihen in neue Anleihen teilnehmen. Bei diesem sogenannten freiwilligen Umtausch sollten die Rentner und andere Anleiheninhaber auf 75 % des ehemaligen Anleihenwertes und jahrelang nicht geleistete Zinszahlungen verzichten. Verzichten sollten sie aber auch auf das deutsche Recht.
Obwohl der Umtausch formell freiwillig war, drohte die argentinische Regierung offiziell mit den Worten: „Wer nicht tauscht bekommt gar nichts!“
Und so hat sich das Land bis heute auch gegenüber den Deutschen verhalten. Diejenigen, die mit der Änderung ihrer Rechtsstellung und einer über 75 %igen Enteignung nicht einverstanden waren, haben bis heute keinerlei Zahlung erhalten.
Argentinien hat sich vielmehr auf einen sogenannten Staatsnotstand denjenigen gegenüber berufen, die rechtliche Schritte eingeleitet hatten, obwohl das Land andere Gläubiger voll und ganz bedient. Das Bundesverfassungsgericht hat über diese Frage zu entscheiden. Doch seit Jahren gibt es kein Urteil und die Kläger bekommen keinen vollstreckbaren Titel, obwohl Argentinien willkürlich den Staatsnotstand erklärt hat und sich auch nur gegenüber bestimmten Gläubigern darauf beruft. Gleichzeitig hat Argentinien pfändbares Vermögen beiseite geschafft.
Die Herren Dr. Néstor Kirchner (Staatspräsident von Argentinien) und Dr. Roberto Lavagna (Wirtschaftsminister von Argentinien) haben sich aus meiner Sicht wegen Nötigung (§ 240 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug wegen Vermögensschädigung in Bereicherungsabsicht (§ 263 StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) und anderem strafbar gemacht.
Trotz dieser Schädigung von deutschen Investoren durch kriminelle argentinische Elemente hat die Bundesregierung kein Strafverfahren eingeleitet. Der Bundeskanzler hat vielmehr den kriminellen Kirchner empfangen, offensichtlich ohne das kriminelle Verhalten zu rügen und sich so, nach meiner Ansicht, mit dem kriminellen Verhalten einverstanden erklärt. Die geschädigten deutschen Investoren wurden vom Bundeskanzler nicht empfangen. Ja, er hat nicht einmal an ihn gerichtete Schreiben beantwortet. Der Innenminister hat es kurz und bündig abgelehnt sich für die „kapitalistischen“ Rentner einzusetzen. Anregungen, dass der Internationale Währungsfond, der mit seinen Krediten von Argentinien zu 100 % bedient wird, sich auch an der 75 %igen Enteignung durch Argentinien gegenüber den privaten Investoren beteiligt, wurden nicht umgesetzt. Auch ein Schiedsgerichtsverfahren vor dem ICSID, angesiedelt bei der Weltbank, wurde abgelehnt. Es wurde durch die SPD-Grüne Bundesregierung nur das rüde und kriminelle Verhalten des argentinischen Präsidenten Kirchner gestützt, der früher sogar den Montoneros, einer politischen Terrororganisation angehört haben soll.
Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass Leid und Schaden vom deutschen Volk abgewendet wird, das Mafiaverhalten Argentiniens bestraft und die Deutschen nicht willkürlich enteignet werden?