Frage an Hans-Peter Bartels von Manfred H. bezüglich Verteidigung
Sehr geehrter Herr Bartels,
Sie kandidieren als amtierendes MdB auch für die nächste Legislaturperiode.
Ich möchte mich informieren, welche/r zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und der/dem ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand, die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich. Fernsehduelle geben auch nur eine vage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.
Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Radarproblematik als zukünftige/r Volksvertreter(in) und Abgeordnete/r des neuen Bundestages.
Die derzeitige Bundesregierung hat nur auf Druck der geschädigten Radaropfer, zu denen auch ich mich zähle, reagiert und die Radarkommision ins Leben gerufen. Deren Empfehlungen sollten 1:1 umgesetzt, was aber leider in Wirklichkeit nicht der Fall ist.
Wie stehen Sie zu der Frage der Entschädigung für Bundeswehrangehörige, die im Dienst am Vaterland, ihre Gesundheit und damit auch die ihrer Nachkommen, aufs Spiel gesetzt haben und mit den Nachwirkungen dieser Gesundheitsgefährdungen,heute noch kämpfen bzw. schon verstorben sind?
Wie stehen Sie zu der Lösung, eine Stiftung ins Leben zu rufen, mit der den Betroffenen rasch und unbürokratisch geholfen werden kann, ohne diese mit der unsäglichen Prozedur der Bürokratie der betrauten Versorgungsdienststellen zu belasten.
Zu meiner Person:
Manfred Hirtz
Haferbreite 6
31693 Hespe
58 Jahre alt
Radartechniker in der Bundeswehr von 1967 bis 1977
1994 erkrankt an drei Herzinfarkten,
vorher Zeugungsunfähigkeit und Blasenentleerungstörungen,
massive Herzrhythmusstörungen welche eine Implantation eines Defillbrators notwendig machten,
seit Sept. 2004 erwerbsunfähig aus gesundheitlichen Gründen.
Ich würde mich über eine kurze und eindeutige Antwort sehr freuen. Ihre Antwort oder auch Nichtantwort werde ich im Internet veröffentlichen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Manfred Hirtz
Sehr geehrter Herr Hirtz,
vielen Dank für Ihre Frage zur „Radarproblematik“.
Da Sie von einigen meiner sozialdemokratischen Kollegen im Verteidigungsausschuss bereits Antwort auf Ihre Fragen bekommen haben, ist Ihnen unsere Position in dieser Frage vermutlich schon bekannt, ich will Sie trotzdem gern noch einmal darlegen.
Am 29. Juni 2005 haben wir den Abschlussbericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur „Radarstrahlenproblematik“ im Verteidigungsausschuss gebilligt.
Mit diesem Abschlussbericht wird dokumentiert, dass alle Versorgungsverfahren im Zusammenhang mit Radargeräten der Bundeswehr und der NVA auf der Grundlage des Berichts der Radarkommission vom 2003 geprüft wurden.
Eine gemeinsame Erklärung des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter und des Sonderbeauftragten „Radar“ des Bundesministeriums der Verteidigung zu diesem Abschlussbericht ist Beleg für die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten und enthält auch die Festlegung, weiterhin im Interesse der Betroffenen zusammenarbeiten zu wollen.
Mit der Einsetzung der Radarkommission haben wir erreicht, dass Kriterien festgelegt wurden, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Mit diesen Kriterien wurde dem Bundesministerium der Verteidigung ein größerer Entscheidungsspielraum eröffnet. Trotzdem sind die prüfenden Stellen im Bundesministerium der Verteidigung und die politisch Handelnden immer an rechtliche Vorgaben gebunden. Deshalb mussten ca. 2000 Anträge – entsprechend den Empfehlungen der Radarkommission – negativ beschieden werden.
Wir treten als SPD-Mitglieder im Verteidigungsausschuss dafür ein, dass das Bundesministerium der Verteidigung nochmals die Möglichkeit einer Kohortenstudie zur Gesundheitsbelastung durch Hochfrequenzstrahlung an militärischen Radargeräten prüfen lässt. Ebenso haben wir durchgesetzt, dass auch zukünftig gestellte Versorgungsanträge von der Bundeswehr nach den gleichen Maßstäben geprüft werden und weitergehende medizinische oder technische Erkenntnisse mit Relevanz zur Radarstrahlenproblematik berücksichtigt werden.
Darüber hinaus haben wir die Gründung einer Stiftung, wie sie auch von Ihnen gefordert wird, angeregt. Mit deren Mitteln, so unsere Vorstellung, sollen mögliche künftige Ansprüche gerecht abgegolten werden können. Das Bundesministerium der Verteidigung hat eine Prüfung dieser Anregung zugesagt.
Trotz allen Bemühens,unbürokratisch über die Anträge von Radargeschädigten zu entscheiden, bleiben Härtefälle, bleibt jede Einzelfallentscheidung schwierig. Ich kenne solche Beispiele auch aus meinen Wahlkreis und weiß um die Probleme, die damit einhergehen. Wir werden deshalb das Thema „Radarproblematik“ weiter im Auge behalten, auch in der nächsten Wahlperiode.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels