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Hans-Peter Bartels
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Frage von Sabine W. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Sabine W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Lieber Herr Bartels,

Bundeskanzler Schröder hat sich nachdrücklich für eine Aufhebung des EU-Waffenembargos gegen die VR China eingesetzt.

Welche Position vertritt Ihre Fraktion in dieser Frage? Sind Sie bereit, sich für den Fortbestand des Waffenembargos zu engagieren?

Herzliche Grüße,
Sabine Werthmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Werthmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Bundeskanzler hat sich im Frühjahr für die Aufhebung des EU-Waffenembargos gegen China ausgesprochen. Diese Initiative hat in der SPD-Fraktion zu Diskussionen geführt, weil die Mitglieder der Fraktion mehrheitlich die Auffassung vertraten, dass es zu früh für einen solchen Schritt sei. Im Mai haben die Koalitionsfraktionen deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der auch meiner Position in dieser Frage entspricht. In diesem Antrag wird deutlich gemacht, dass für eine Aufhebung des EU-Waffenembargos weitere Verbesserungen der Menschenrechtslage und eine friedliche Beilegung der Differenzen mit Taiwan unerlässlich sind. Sie können die Bundestagsdrucksache im Internet unter dip.bundestag.de/btd/15/054/1505467.pdf herunterladen.

Anzumerken ist, dass der Kanzler, auch wenn er eine etwas andere
Position vertreten hat, keineswegs – wie von Kritikern behauptet – die
Schaffung neuer Märkte für die Rüstungsindustrie im Sinn hatte. Vielmehr
ging es ihm um eine Geste gegenüber China, um das Land stärker in
internationale Strukturen zu integrieren, statt es zu isolieren. Er hat
diese Position auch im Bundestag dargelegt, seine Rede finden Sie unter:
www.bundesregierung.de/rede-,413.816269/Rede-von-Bundeskanzler-Schroed.htm

Diesen grundsätzlichen Ansatz der deutschen China-Politik teile ich: Wandel durch Annäherung wurde diese Politik gegenüber dem Ostblock vor 30 Jahren genannt, sie ist auch heute gegenüber China richtig. Deshalb ist eine Ausweitung des Handels, des Kultur- und Wissenschaftsaustauschs und des Rechtsstaatsdialogs – um einige Beispiele zu nennen – sinnvoll. Selbst wenn das Embargo aufgehoben worden wäre, wären Waffenlieferungen aus Deutschland aber nicht möglich gewesen, da unsere Exportrichtlinien eine Ausfuhr von wehrtechnischem Gerät in Spannungsbiete nicht zulassen („Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, im Internet: www.bmwa.bund.de/Navigation/aussenwirtschaft-und-europa,did—70.html

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels