Frage an Hans-Peter Bartels von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,
zuerst lassen Sie meine Fragen betr. Datenschutz bei der Kirchensteuer vom 20.6.07 unbeantwortet und dann verharmlosen Sie in der Antwort an Frau Großmann vom 11.9.07
mögliche Fehler der Banken bei der Bearbeitung der Abgeltungssteuer und der angekoppelten Kirchensteuer.
Wenn beispielsweise jemand in der ersten Hälfte des Jahres 2009 wegen eines Kirchenaustritts seinen Antrag auf Abzug der Kirchensteuer widerruft, dies bei der Bank nicht berücksichtigt wird und ihm erst im Laufe des folgenden Jahres die Kirchensteuerzuvielzahlung vom Finanzamt erstattet wird, werden in fast allen Fällen die finanziellen Verluste(Zinsen oder anderes)
nicht vom Finanzamt erstattet. Trifft dies zu?
Hat der Bankkunde in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch gegen die Bank?
Was muß geschehen, wenn die Informationen der staatlichen Datenbank an die Banken falsch sind?
Haben Geschädigte in diesem Falle einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth