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Hans-Peter Bartels
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Frage von Tanja G. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Tanja G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,

werden die in Abgeordnetenwatch am 20.6. von Herrn Reth gestellten Fragen zur Rolle der staatlichen Datenbank
noch beantwortet oder ist der Datenschutz für Sie ein unwichtiges Thema?

Wer haftet, wenn es in der Bank bei der Bearbeitung der Abgeltungssteuer und der Kirchensteuer Fehler mit finanziellen Schäden für die Anleger gibt?

Die Bank führt hier die gleichen Aufgaben wie das Finanzamt (Berechnung und Einzug von Steuern) aus und handelt im Auftrage des Staates. Die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben bleibt auch dann eine hoheitliche Tätigkeit, wenn es einen neuen - privaten - Ausführenden gibt.
Stimmen wir darin überein, daß hier staatliche Hoheitsrechte auf die Banken übertragen (Beleihung) werden müssen?
Welche Unterschiede gibt es bei der Haftung zwischen einer Behörde und einem Beliehenen?

Immer mehr Leute brauchen jeden Euro ihrer Kapitalerträge für die Alterssicherung. Bitte beantworten Sie deshalb alle Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Großmann,

vielen Dank für ihre Frage zum Thema Abgeltungssteuer.

Ich kann Ihre Sorge in Bezug auf Fehler der Banken beim Einziehen der Abgeltungssteuer verstehen, allerdings – es kann nicht wirklich etwas passieren. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich wie bei der Einkommenssteuer um eine direkte Steuer. Solche Steuern können zwar von Dritten, nicht staatlichen Institutionen einbehalten und weitergeleitet werden (wie z.B. bei der Einkommenssteuer durch den Arbeitgeber, bei der Abgeltungssteuer durch die Banken), allerdings bleibt für Sie das Finanzamt der alleinige Ansprechpartner. Falls Sie also zuviel Abgeltungssteuer gezahlt haben sollten, können Sie im Zuge der Jahressteuererklärung das Zuvielgezahlte gegenüber dem Finanzamt gelten machen und über den Jahressteuerausgleich zurückbekommen (und umgekehrt).
Ihre persönlichen Daten unterliegen hierbei natürlich weiterhin dem Datenschutz und dürfen in diesem Fall von den Banken ausschließlich an das Finanzamt weitergegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels