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Hans-Peter Bartels
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Frage von Johannes B. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Johannes B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Bartels,

Sie haben ja nun gegen die Einführung der Mindestlöhne gestimmt. Ich möchte dazu zunächst feststellen, dass es am Abstimmungsverhalten der SPD lag, dass der Antrag gescheitert ist, zusammen mit der Linkspartei und den Grünen, die dem Antrag zugestimmt haben, hätte die SPD eine bequeme Mehrheit zustande gebracht.

Desweiteren habe ich dazu folgende Fragen:
1.) Hatte dies auch inhaltliche Gründe oder ist dies rein durch politisches Theater bestimmt gewesen (um die Union nicht zu verärgern bzw. der Linkspartei den Erfolg nicht zu gönnen)?
2.) Erwarten Sie, dass die SPD und Union zusammen zu einem gleichwertigen oder besseren Gesetz kommen werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Barre

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Barre,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Fragen.

Ich bin für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Denn: Von einem Mindestlohn profitieren alle. Die Beschäftigten sowieso, der Staat, weil er zu niedrige Löhne nicht durch Transferleistungen aufbessern muss, und die Wirtschaft, weil Kaufkraft und Binnenkonjunktur gestärkt werden. Dafür arbeite ich mit der SPD – zurzeit in einer Großen Koalition!

In einer Regierungskoalition – ob groß (CDU/CSU + SPD) oder klein (rot-grün) – ist es so, dass die Partner sich darauf einigen, für die Dauer der Wahlperiode im Parlament nur gemeinsam, nicht gegeneinander vorzugehen. Man sucht die Einigung untereinander, die man dann mit der Mehrheit der Koalition gemeinsam im Parlament durchsetzen kann. Wechselnde Mehrheiten und Minderheitsregierungen wären auch denkbar – das ist aber nicht das, was wir haben. Deshalb werden Sie sich schon gedacht haben, dass es der PDS viel Spaß gemacht hat, ein SPD-Papier (kein Gesetzentwurf!) eins zu eins als PDS-Antrag in den Bundestag einzubringen und uns zu ärgern. Ich habe gegen den Antrag gestimmt. Die FDP-, Grüne- oder PDS-Opposition könnte noch viele SPD-Papiere (oder CDU-Parteitagsbeschlüsse) einbringen, von der Bürgerversicherung bis zur Erbschaftssteuer – und wir würden doch deshalb jetzt nicht die Koalition platzen lassen. Denn diese Regierungsmehrheit hat eine Menge erreicht ( http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,36944,00.html ) und noch einiges vor.

Bei dem von Ihnen angesprochenen Thema bleibt es, wie Sie sicher verfolgt haben, mit der Union schwierig. Im Koalitionsausschuss, der an diesem Montag im Kanzleramt zusammengekommen ist, hat die SPD dennoch einen Einstieg geschafft und damit ein wichtiges Etappenziel erreicht. So haben sich beide Seiten beim Mindestlohn darauf verständigt, die Zahl der Branchen im Arbeitnehmerentsendegesetz auszuweiten. Dieses Gesetz erlaubt es, einen von den Tarifparteien vereinbarten Mindestlohn für alle Betriebe der jeweiligen Branche verbindlich vorzuschreiben. Voraussetzung für die Aufnahme ins Arbeitnehmerentsendegesetz ist eine Tarifbindung von 50 Prozent. Für Branchen, in denen es keine Tarifverträge gibt oder eine zu geringe Tarifbindung, besteht die Möglichkeit, das sog. „Mindestarbeitsbedingungengesetz“ aus dem Jahr 1952 zur Anwendung zu bringen. Dieses Gesetz muss nun zügig aktualisiert und den heutigen Bedingungen angepasst werden. Fazit: Die Einigung im Koalitionsausschuss ist ein Fortschritt, aber sie reicht nicht aus. Für die SPD bleibt das Thema bei den bevorstehenden Wahlauseinandersetzungen auf der Tagesordnung, denn unser Ziel ist und bleibt die Einführung eines generellen gesetzlichen Mindestlohns!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels