Frage an Hans-Peter Bartels von Philipp S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bartels,
ersteinmal vielen Dank, dass Sie sich hier ernsthaft bemühen, Fragen zu beantworten. Bei anderen Abgeordneten sehe ich leider oft nur sehr kurze und nichtssagende Antworten.
Zu meiner Frage: In einer anderen Antwort auf dieser Plattform schreiben Sie, dass Sie zum Thema Bundestrojaner die Meinung Ihres Kollegen Fritz Rudolf Körper teilen. Dieser schreibt, dass an eine Hausdurchsuchung hohe rechtsstaatliche Hürden gesetzt werden müssen. Leider führt er dies nicht ernsthaft weiter aus. Was sind Ihrer Meinung nach diese Hürden?
Sind Sie der Meinung, dass durch den sogenannten Bundestrojaner auch technisch versierte Straftäter wirksam überwacht werden können? Hier schwebt mir insbesondere die Möglichkeit vor, einfach zwei getrennte Computer zu benutzen, von denen einer keinen Zugang zum Internet hat. Kommunikationsdaten werden dann nur auf diesem Computer geschrieben, verschlüsselt und per gebrannter CD auf den mit dem Internet verbundenen Rechner gebracht. Dies macht eine Überwachung technisch unmöglich. MIr scheint, dass durch diese und andere Möglichkeiten die wirklich hohen Tiere des Verbrechens nicht überwachbar sind. Trotzdem schränkt der Bundestrojaner die Bürgerrechte immens ein. Halten Sie dies unter diesen Umständen für gerechtfertigt?
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Stern
Sehr geehrter Herr Stern,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Online-Durchsuchungen“.
Nach der Feststellung des Bundesgerichtshofs vom Januar, dass die geltende Strafprozessordnung keine Rechtsgrundlage für so genannte „Online-Durchsuchungen“ bietet, wird darüber diskutiert, inwieweit eine eigene Rechtsgrundlage hierfür geschaffen werden soll. Sie haben die Debatte der vergangenen Wochen vielleicht mitverfolgt. Innenminister Schäuble hat sich dafür ausgesprochen, ggf. zur Ermöglichung von Durchsuchungen von Privatcomputern das Grundgesetz zu ändern. Dafür sehe ich allerdings keine Mehrheit im Parlament. In der SPD-Fraktion wird das Thema, wie auch andere vom Innenminister in den letzten Tagen vorgeschlagene gesetzliche Regelungen im Bereich der Innern Sicherheit, zur Zeit noch intensiv diskutiert.
Die Justizministerin, Brigitte Zypries (SPD), hat sich skeptisch bis ablehnend zu den Vorstellungen des Innenministers geäußert ( http://www.spd.de/menu/1704388/ ). Ähnlich haben sich weitere Mitglieder der Fraktion geäußert, einige, wie mein Kollege Dieter Wiefelspütz, können sich hingegen vorstellen, dass den Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Bedingungen Online-Durchsuchungen erlaubt werden.
Ich habe mir keine abschließende Meinung gebildet. Ich könnte mir vorstellen, zur Aufklärung von schweren Straftaten oder auch zur Abwehr von großen Gefahren eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf Computer-Festplatten zu schaffen, würde aber für klare und enge Grenzen plädieren (vielleicht in Anlehnung an die strengen Regeln für „klassische“ Hausdurchsuchungen).
Aber, wie gesagt: Wir sind in der SPD-Fraktion noch mitten in der Diskussion, für die wir uns, weil es um sehr grundsätzliche Fragen geht, auch die notwendige Zeit nehmen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels