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Hans-Peter Bartels
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Frage von Elmar D. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Elmar D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bartels,
Sie vertreten die Kieler Bürger in Bundestag und sind Mitglied der SPD.

Es gibt Pläne der Regierung, sämtliche Telekommunikation (Fest- oder Mobilfunknetz und bei der Internet-Nutzung) zu über wachen und zu speichern.
Weiterhin will die aktuelle Regierung, zu der Ihre Partei auch gehört, die Gesetzeslage anpassen, so dass die im BGH-Urteil für rechtswidrig erklärte Online-Durchsuchung rechtskräftig würde.
Warum ist es bei Politikern auf einmal so in Mode gekommen, Komplettlösungen zur Überwachung ALLER Bürger - unabhängig ob diese sich strafbar gemacht haben - zu installieren?
Haben Regierung und Ausführende (Polizei & Verfassungsschutz) Angst vor den Bürgern?
Was sind die Hintergründe und triftigen Gründe für diese Vorhaben?
Warum wird das labile Vertrauen der Nutzer in das Medium Internet mit solchen Vorhaben bedroht?
Wie stehen sie zu solchen Maßnahmen und Vorhaben?
Würden sie in einer Abstimmung gegen solche Vorhaben stimmen?

Vielen Dank,
Dokter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dokter,

vielen Dank für Ihre Frage zur gesetzgeberischen Umsetzung der europäischen Richtlinie zur „Vorratsdatenspeicherung“.

Die bis Herbst 2007 umzusetzende europäische Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU – und damit auch Deutschland – zur Einführung von Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten zum Zweck der Terror- und Verbrechensbekämpfung.

Auch in der SPD-Bundestagsfraktion gab es zunächst Vorbehalte gegen die ursprünglich von der EU geplanten Regelungen. Die Bundesregierung hat jedoch in Brüssel eine veränderte Fassung durchgesetzt, der mittlerweile auch das Europäische Parlament zugestimmt hat. Es konnte in Brüssel erreicht werden, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf jene Bereiche zu begrenzen, die nach unserer Auffassung zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich sind.

Die Initiatoren der „Vorratsdatenspeicherung“ in Brüssel hatten zunächst weiterreichende Speichermöglichkeiten vorgesehen. So sollte die Mindestspeicherfrist zwölf Monate betragen. Durch intensive Verhandlung ist erreicht worden, dass es jetzt sechs Monate sind. In der Praxis bedeutet das, dass die Unternehmen, die die relevanten Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen müssen als bisher.

Ursprünglich sollten auch sog. „erfolglose Anrufversuche“ gespeichert werden. Die Speicherung dieser Daten hätte bei den Telekommunikationsunternehmen zu erheblichen Kosten geführt. Auch dieses Thema ist vom Tisch: „erfolglose Anrufversuche“ müssen grundsätzlich nicht gespeichert werden. Gleiches gilt für die Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen. Ihre Aufzeichnung wurde nicht in die europäische Richtlinie aufgenommen, wodurch verhindert wird, dass durch das Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Beim Internet wird lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden auch Daten zur Internettelephonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie aber nicht gespeichert werden. Die Richtlinie enthält darüber hinaus auch strenge Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit.

Auch innerhalb unserer Fraktion war es strittig, ob eine (europäische) Richtlinie das richtige Rechtsinstrument zur Regelung der „Vorratsdatenspeicherung“ ist. Rechtsgutachten der EU-Kommission und des Rates sprechen jedoch dafür. Irland hat sich gegen eine Richtlinie als Grundlage ausgesprochen und beim Europäischen Gerichtshof Klage erhoben. Die Slowakei teilt die irische Auffassung, hat sich der Klage allerdings bislang nicht angeschlossen. Beide Staaten lehnen die Vorratsdatenspeicherung jedoch nicht aus inhaltlichen Gründen ab, sondern argumentieren, dass es sich bei einer Richtlinie um die falsche Rechtsgrundlage handele. So gilt in Irland bereits heute nach nationalem Recht eine Vorratsdatenspeicherfrist von 36 Monaten.

Wie schon auf europäischer Ebene werden wir auch auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie den sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse derselben Bürgerinnen und Bürgern an einer effektiven Strafverfolgung im Blick behalten und für eine Speicherung mit Augenmaß eintreten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bartels