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Hans-Peter Bartels
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Frage von Christian W. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Christian W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bartels,
zugegeben - initiiert aus Verärgerung über den letzten Einkommenssteuerbescheid - meine Frage: Wie erklärt sich das eklatante Missverhältnis zwischen steuerlichem und unterhaltrechlichem Existenzminimum für Kinder? Meine Situation als Trennungsvater: ich zahle für zwei Kinder > 14 Jahre nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 6 Kindesunterhalt i.H. v. 9432 .- Euro jährlich und stelle damit deren Existenzminimum sicher, dies übrigens gerne, bei einem Bruttoeinkommen von 35000.- Euro jährlich. Meine geschiedene Frau bekommt zudem deren hälftigen Kindergeldanteil ( 1848.- Euro) bzw. den halben Kinderfreibetrag (5808.- Euro), da Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig sein sollen.Nur am Rande: ich wende ca. 3000 .- Euro im Jahr dafür auf, meine Kinder regelmäßig zu sehen (Fahrkosten, Verpflegung etc.) und decke so 20% der Betreuung der Kinder ab - ohne Möglichkeit, dies steuerrechtlich oder unterhaltrechtlich geltend zu machen, da ich dafür den hälftigen Kinderfreibetrag von 5808.- Euro bzw. hälftiges Kindergeld von 1848.- Euro bekomme, welches ich aber für das Barexistenzminimum einzusetzen habe ... was ja an die Mutter geht.
Jetzt wirds aber kompliziert, ich seh`s ein.
Vereinfacht: dem unterhaltrechtlichen Existenzminimum von 9432.- Euro (für zwei Kinder) für den Barunterhalt, welches ich als Trennungsvater alleine aufzubringen habe, steht ein steuerlicher Kinderfreibetrag von 5808.- Euro gegenüber,mit dem ich die Zusatzkosten zum Barunterhalt zur Erfüllung der Umgangspflicht auch noch finanzieren soll. Die Mutter verfügt so über das 1 1/2 fache des Existenzminimums, ich kann nur den halben Satz steuerlich geltend machen.
Wieso?
MfG
Wasser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wasser,

vielen Dank für Ihre Frage. Mir ist es nicht möglich, die Angaben zu Ihrer persönlichen finanziellen Situation zu beurteilen, insofern fällt es mir auch schwer, konkret auf Ihre Frage zum Unterhaltsrecht einzugehen.

Vielleicht kann Ihnen die Homepage des Bundesfamilienministeriums weiterhelfen, die sehr umfangreiche Informationen zu verschiedensten Aspekten der Familienpolitik bereithält, auch zum Unterhaltsrecht: http://www.familien-wegweiser.de/

Wenn sich darüber hinaus noch Fragen ergeben, kann es vielleicht sinnvoll sein, sich ggf. an Ihren Wahlkreisabgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (www.wodarg.de) (er vertritt den Wahlkreis 1, Flensburg-Schleswig, in dem auch Ladelund liegt, im Bundestag) zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bartels