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Hans-Peter Bartels
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Frage von Rudlieb G. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Rudlieb G. bezüglich Recht

Gammelfleisch aus dem Bundestag

Der Bundespräsident hat nun schon wieder einem Gesetz seine Unterschrift verweigert, das von den Abgeordneten des Bundestages verabschiedet worden war.

Sind die Berliner Ministerien inzwischen so rechtsblind, dass sie nicht verhindern können , dass dem Bundestag rechtswidrige Gesetze vorlelegt werden ? Von den handwerklichen schlecht gemachten Gesetzen ganz zu schweigen.

Welche Vorkehrungen treffen Sie persönlich als Abgeordneter, um offensichtliche Verfassungsverstöße der Ihnen zur Abstimmung vorgelegten Gesetze zu erkennen und zu verhindern?
Als Abgeordneter tragen Sie letztlich ganz persönlich die Verantwortung und dürfen sich nicht blind auf das verlassen, was da in Ministerien, Fraktionen und Ausschüssen hergestellt wird.

Eine der Aufgaben des Bundestages ist es, die Regierung zu kontrollieren - bitte kontrollieren Sie - aber besser als die Lebensmittelkontrolle beim Gammelfleisch.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gräter,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundesjustizministerium überprüft vor einer Entscheidung des Bundeskabinetts, des Bundestages oder des Bundesrates, jedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit. Diese Kontrolle verhindert eigentlich schon offensichtlich verfassungswidrige Gesetze.

Im Übrigen gilt generell: Ob ein Gesetz verfassungswidrig ist, entscheidet nicht der Bundespräsident, sondern einzig und allein das Bundesverfassungsgericht. Der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau hat immer nach diesem Grundsatzes gehandelt wie z.B. beim Zuwanderungsgesetz. Daran könnte sich auch sein Nachfolger ein Beispiel nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels