Portrait von Hans-Peter Bartels
Hans-Peter Bartels
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Peter Bartels zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Guntram S. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Guntram S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bartels
in Ihrer Antwort an Herrn Hansen (18.06.2014) sprechen Sie von einer "zugegebener Maßen komplizierten Rechtslage".
Verschleiern Sie da nicht die Tatsache, dass das Familienrecht und der Versorgungsausgleich mit Ursache von Altersarmut bei geschiedenen Paaren (besonders mit Kindern) ist?
Warum wird trotz großer Mehrheit im Bundestag und Bundesrat nicht endlich einmal eine Familienrechtsreform durchgeführt, die Konflikte zwischen Menschen angmessen behandelt und geschiedene Männer nicht immer nur als Geldhahn betrachtet, den Frau anzapfen darf, wenn sie selbst keine Breitschaft zeigte, mit zum ehlichen Erwerbseinkommen beizutragen.
Macht es sich die Politik manchmal etwas leicht mit der Lastenverteilung (Frauen darf mann nicht auf die Füße treten)?
Hochachtungsvoll
Guntram Seiß

Portrait von Hans-Peter Bartels
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seiß,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich auf meine Antwort an Herrn Hansen vom 18.6.2014 beziehen. Mittlerweile gibt es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 542/14), der neue Regelungen zu den Versorgungsbezügen von Soldaten vorsieht. Zusätzlich teilt das Bundeministerium der Verteidigung mit, dass "in Fällen, in denen ausgleichspflichtige Berufssoldaten gleichzeitig zur Zahlung von Unterhalt gesetzlich verpflichtet sind", die Möglichkeit zur Anpassung des Versorgungsausgleichs gem. §§ 33 ff. VersAusglG besteht. Dies habe zur Folge, "dass der Kürzungsbetrag des Versorgungsausgleichs um den Unterhaltsanspruch gemindert wird, so dass Doppelbelastungen regelmäßig vermieden werden."

Was Ihre Frage zum Familienrecht angeht, kann ich gut nachvollziehen, dass jeder Scheidungsfall und die Entscheidungen der Familiengerichte, die sich stets auf den konkreten Einzelfall beziehen, für die Betroffenen als ungerecht wahrgenommen werden können. Dennoch gilt durch die Änderung des Unterhaltsrechts im Jahr 2007 gem. § 1569 BGB der Grundsatz der Eigenverantwortung der geschiedenen Eheleute. Ziel der Reform war es u.a., Frauen und Männer gleich zu stellen, was mittlerweile zum Teil dazu geführt hat, dass Frauen ohne Kinder keine Unterhaltsansprüche mehr haben und Männer gegenüber der geschiedenen Frau ggf. Ansprüche geltend machen können.

Zu Ihrer Frage zur Altersarmut möchte ich anmerken, dass Frauen, wenn sie wegen der Betreuung von Kindern ein geringeres Einkommen erzielen, perspektivisch eher als Männer von Altersarmut betroffen sein können. Deshalb hat sich die SPD bei der letzten Bundestagswahl für die Mindestrente eingesetzt. In der aktuellen Regierungskoalition wurde mit der "Mütterrente" ein weiteres Element beschlossen, das helfen kann, Altersarmut zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bartels