Frage an Hans-Peter Bartels von Helmut H. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Abend Herr Dr. Bartels
anliegend ein Kommentar von mir in einem Blog, den ich zu ihrer Information mit übersende.
Meine Frage formuliere ich im Anschluss an diesen Beitrag:
Guten Abend
Mit Interesse habe ich die vorhergehenden Artikel gelesen.
Seit 1985 bin ich bei der Bw und war seit Mai 1987 bis April 2013 verheiratet. Die Ehe wurde im April 2014 geschieden. Seit 30.4.14 bin ich mit meiner zweiten Frau verheiratet und wir werden in 2016 bis zu meiner Pensionierung nach Italien gehen. Am 30.6.19 soll ich dann pensioniert werden. Und dann beginnt für mich die Leidenszeit, denn mir werden von meiner Pension als SF €750,19 abgezogen. Nach einem Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung dann der nächste Hammer. Zwar bekomme ich von der Rentenanwartschaft meiner Exfrau €319 auf mein Rentenkonto gutgeschrieben. Allerdings erhalte ich die daraus resultierende Rente erst wenn ich 67 bin.
Ich finde das ist eine bodenlose Frechheit und eine Ungerechtigkeit, die jeder Beschreibung spottet. Als Alternative bleibt mir nur sofort weiterzuarbeiten oder immense Abstriche in meiner Lebensplanung hinzunehmen. So dankt mir also mein Vaterland meinen Dienst und unzähligeEinsätze beginnend 1991 mit dem ersten Golfkrieg bis heute.
Danke Bundesrepublik Deutschland, ich dachte wir stünden in einem wechselseitigen Treueverhältnis!
Hier nun meine Frage! Wie stehen sie als MdB der SPD zu dieser, aus meiner Sicht Ungerechtigkeit?
Wird es noch zu meinen Lebzeiten eine Lösung geben? Immerhin werden mir bis zum 67. Lebensjahr €112.500 abgezogen, ohne dass ich auch nur einen Euro Rente von meiner Exfrau erhalten habe!
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie Ihr Unverständnis über die in Ihren Augen unverhältnismäßige Kürzung der Versorgungsbezüge zum Ausdruck bringen. Das Problem ist mit der Systematik des Versorgungsausgleichs verbunden. Hier sind für geschiedene Berufssoldaten teilweise überproportionale Belastungen entstanden. Diese ergeben sich durch das - im Vergleich zu Beamten - vorgegebene frühe Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ab dem 54. Lebensjahr. Die zugegebenermaßen komplizierte Rechtslage ist dafür verantwortlich, dass in der Gesamtschau die Kürzung der Versorgung von Soldaten höher ausfällt als bei vergleichbaren Beamten. Aus diesem Grund wollen die Fachpolitiker der SPD die Versorgungsausgleichszahlung für Berufssoldaten bis zum 62. Lebensjahr aussetzen. Mit dieser Position haben wir uns in der letzten großen Koalition gegenüber dem federführenden Justizministerium nicht durchgesetzt. Aber im Rahmen des Attraktivitätsprogramms für die Bundeswehr sehen wir jetzt gute Möglichkeiten für eine Verbesserung. Es ist deshalb beabsichtigt, in den Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes eine Regelung aufzunehmen, die den Beginn der Versorgungskürzung bis zu der Altersgrenze aufschiebt, die auch für Bundesbeamte gilt. Dieses Gesetz wird im Herbst von der Bundesministerin der Verteidigung in das Parlament eingebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels