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Hans-Peter Bartels
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Frage von René F. •

Frage an Hans-Peter Bartels von René F.

Sehr geehrter Herr Bartels,

Sie haben gegen die Kennzeichnung von Gen-Honig gestimmt.

Nun frage ich mich erneut, ob Sie sich jemals mit der Meinung Ihrer Wähler befasst haben!
Gehe ich richtig in der Annahme, dass auch in diesem Fall der Koalitionsvertrag und/oder Fraktionszwang zu Ihrem Abstimmungsverhalten geführt hat?

Es grüßt
René Fischer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fischer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Der von Ihnen angesprochene Antrag der Grünen war nicht sachgerecht und berücksichtigte nicht den Verfahrensstand der EU. Mit dem Grünen-Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich in den Trilogverhandlungen (Beratungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission) für die Kennzeichnungspflicht für Honig mit genveränderten Pollen einzusetzen, oder zumindest die Festlegung einer Definition von Pollen als „natürlicher Bestandteil von Honig“ zu verhindern. Anderenfalls sollte der Vorschlag zur Änderung der EU-Honigrichtlinie abgelehnt werden. Die Trilogverhandlungen waren zu dem Zeitpunkt allerdings bereits abgeschlossen!

Im Vorfeld der Verhandlungen hat man sich – mit Zustimmung des Europäischen Parlaments – darauf geeinigt, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig sind und eben keine Zutat. Deshalb greift hier auch nicht die Kennzeichnungspflicht.

Stattdessen sind wir im Begriff, Pläne für echte Verbesserungen bei Schutz und Transparenz in Sachen grüner Gentechnik umzusetzen. Einen entsprechenden Antrag für eine „EU-weite Kennzeichnungspflicht für Erzeugnissen von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden“ beraten wir derzeit mit CDU und CSU.

Darin fordern wir – entsprechend unserem Koalitionsvertragm – eine EU-Kennzeichnungspflicht für tierische Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Futtermitteln. Ebenso beanspruchen wir klare Kriterien für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung bei Imkereiprodukten. Zudem wollen wir bundesweit einheitliche Regelungen für den Schutz der Imkereien vor gentechnischen Verunreinigungen ihres Honigs. Die Bundesländer sollen dabei die Möglichkeit
haben, über die in der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung festgelegten Vorgaben hinaus, Regelungen wie größere Mindestabstände zum Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen festlegen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels