Frage an Hans-Peter Bartels von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,
Sie haben für die Erhöhung der Diät der Bundestagsabgeordneten gestimmt, die
deutlich über der allgemeinen Lohnsteigerung liegt.Sie schreiben aber bezogen auf die aktuelle Erhöhung der Bundestagdiäten, Zitat Herr Dr. Hans-Peter Bartels:
"ich bin sehr für angemessene Gehaltssteigerungen, in der Wirtschaft wie auch im Öffentlichen Dienst. Es bringt nichts, das eine gegen das andere auszuspielen. (..)
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels "
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_bartels-778-78011--f415848.html#q415848
Frage 1:
Wo sehen sie die von Ihnen benannte "angemessene Gehaltssteigerungen" gewährleistst, wenn die Erhöhung der Bundestagdiäten sich dearart von der Lohnentwicklung der Mehrheit aller arbeitender Menschen entfernt, wie oben von mir benannt?
In dem von Ihnen verlinkten Papier der SPD-Bundestagsfraktion, das die Anpassungen der Diäten erläutert, findet sich folgender Passus:
"Unsere repräsentative Demokratie braucht unabhängige Abgeordnete.
Deswegen bestimmt unser Grundgesetz in Artikel 48, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Deshalb werden wir die Entschädigung der Abgeordneten einerseits an die Bundesrichterbesoldung anpassen, andererseits für die Zukunft an die Bruttolohnentwicklung der abhängig Beschäftigten koppeln."
Frage 2:
Braucht Deutschland nicht auch unabhängige Journalisten, Krankenschwestern und Karnkenpfleger, Feuerwehrleute, Erzieher/innen,Altenpfleger/innen, Rettungssanitäter/innen, Tagesmütter und viele andere verantwortungsvoll arbeitende Menschen?
Frage 3:
Sollten die Bezüge dieser Menschen aus oben beannten Gründen nicht auch an die Bundesrichterbesoldung und im Anschluss daran an die Bruttolohnentwicklung der abhängig Beschäftigten angepasst werden?
Viele Grüße, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Mail.
Der Bundestag hat 2011 einvernehmlich beschlossen, eine unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts einzusetzen, die u.a. Empfehlungen für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vorlegen sollte. Hierbei war übereinstimmendes Ergebnis, die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (R6) als Maßstab für die Abgeordnetenentschädigung zu nehmen. Diese Orientierungsgröße wurde bereits 1995 in das Abgeordnetengesetz aufgenommen, jedoch seitdem nicht erreicht. In diesem und im kommenden Jahr wird die Höhe der Entschädigung in zwei Schritten an die Besoldung für RichterInnen an einem obersten Gerichtshof des Bundes angepasst und erreicht damit die genannte Orientierungsgröße. Nach dieser stufenweisen, nachholenden Anhebung wird künftig, wie Sie bereits richtig zitiert haben, die Erhöhung an die Bruttolohnentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekoppelt. Dieses Verfahren halte ich für transparent und angemessen.
Ob der Maßstab „R6“ die richtige Bezugsgröße ist, darüber mögen wir unterschiedlicher Meinung sein, aber die weitere durchschnittliche Bruttolohnentwicklung als Richtschnur für die kommenden Jahre, finden wir vielleicht gemeinsam richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels