Frage an Hans-Peter Bartels von Eva K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Herr Bartels,
1. Auf eine Anfrage zur Weitergabe von Daten durch den BND an ausländische
Dienste antworten Sie am 6.11.2013: "Die deutschen Geheimdienste unterliegen
strengen rechtlichen Regelungen, die eingehalten werden müssen." Würden sie
bitte erläutern, warum sie die bestehenden Regelungen als "streng" bezeichnen?
Ist es Ihre Überzeugung, dass diese Regelungen nicht nur eingehalten werden
müssen, sondern tatsächlich auch eingehalten werden? Sind Sie der Meinung, dass
das PKGr und die G10-Kommission in der Lage sind, ihre durch GG Art.
10 festgelegte Aufgabe zu erfüllen? Welche Möglichkeit habe ich als Bürger, dies nachzuvollziehen ohne blind darauf zu vertrauen?
2. Auf eine Anfrage zur Öffenlichkeit der Kontrolle staatlicher Dienste
antworten Sie am 30.12.2013: "Das Parlamentarische Kontrollgremium sollte
weiter geheim tagen - damit dort alles zur Sprache kommen kann und es keine
Ausflüchte wegen des möglichen Bekanntwerdens geheimschutzrelevanter Daten
geben kann." Dabei ist es für Sie offensichtlich selbstverständlich, dass
Aktivitäten staatlicher Dienste vor der Bevölkerung geheim gehalten werden
müssen. Meiner Auffassung nach muss staatliches Handeln jedoch öffentlich
erfolgen, damit sich die Bürger eine Meinung darüber bilden können, die dann
eine Grundlage für ihre Wahlentscheidung sein kann. Zudem schränkt GG Art. 10
Abs. 2 ein Grundrecht ein und erlaubt, dass eine Verletzung des
Kommunikationsgeheimnisses duch staatliche Dienste den Betroffenen nicht
mitgeteilt wird und der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Die alleinige Kontrolle
wird in die Hände von parlamentarischen Hilforganen gelegt, die Ihrer Meinung
nach geheim tagen müssen.
Da hier ein allgemeines demokratisches Prinzip sowie ein Grundrecht betroffen
sind, muss m. E. Ihre Auffassung sorgfältig abgewogen und begründet werden. Würden Sie bitte erläutern, warum das "mögliche Bekanntwerden
geheimschutzrelevanter Daten" so gravierend ist, dass dies die Einschränkungen rechtfertigt?
Sehr geehrte Frau Kleinicke,
danke für Ihre Mail. In das Parlamentarische Kontrollgremium werden Abgeordnete gewählt, die sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen. Solange ich nichts Gegenteiliges höre, gehe ich auch davon aus, dass die Nachrichtendienste ihre Offenlegungspflichten gegenüber dem Kontrollgremium erfüllen.
Ihr Wunsch nach Fortfall des Geheimschutzes für die Arbeit der Nachrichtendienste ist für mich nicht nachvollziehbar. Dann würde Zeitunglesen ausreichen ... Dass die Gefahren etwa des internationalen dschihadistischen Terrorismus so nicht abzuwenden wären, liegt für mich auf der Hand. Unsere rechtsstaatlich arbeitenden Geheimdienste im Inland wie im Ausland sowie die Arbeit unserer Polizei in Bund und Ländern haben gewiss einen erheblichen Anteil daran, dass Deutschland - obwohl Zielland des islamistischen Terrors - bisher so glücklich schweren Anschlägen entgangen ist.
Die Arbeit der Mitarbeiter deutscher Nachrichtendienste ist im Übrigen nicht nur der parlamentarischen Kontrolle zugänglich, sondern auch der Justiz. Dass gelegentlich Nachrichtendienstskandale (etwa von Landesverfassungsschutzämtern) vor Gericht verhandelt werden, zeigt, erstens dass auch dieser Bereich staatlicher Tätigkeit - wie andere - nicht frei von Fehlern arbeitet, und dass zweitens die rechtsstaatliche Kontrolle greift.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels