Frage an Hans-Peter Bartels von Malte S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bartels,
im Zuge der Geheimdienstaffairen 2013 hat sich auch eine lebhafte Debatte um die Kontrolle der Geheimdienste entwickelt. Während z.B. im Abgeordnetenhaus in Berlin der Verfassungsschutzausschuss mittlerweile regulär öffentlich tagt, ist es den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag bis heute verwehrt, über die Inhalte der Berichte und Beratungen anderen als Mitgliedern (und Stellvertretern) zu berichten.
Halten Sie es für sinnvoll, auf Bundes- wie Landesebenen die Kontrolle der Geheimdienste der Öffentlichkeit in weitergehendem Maße zugänglich zu machen, als dies aktuell der Fall ist? Wie stehen Sie hier zu dem Modell des Abgeordnetenhauses? Auch Ihre Postion zu einer Aufhebung des Geheimschutzes durch das Gremium und eine (fach)personelle Unterstützung der Mitglieder würde mich sehr interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
Malte Sommerfeld
Sehr geehrter Herr Sommerfeld,
Dank für Ihre Frage. Das Parlamentarische Kontrollgremium sollte weiter geheim tagen - damit dort alles zur Sprache kommen kann und es keine Ausflüchte wegen des möglichen Bekanntwerdens geheimschutzrelevanter Daten geben kann. Zur NSA-Affäre befürworte ich einen öffentlich tagenden Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Hier geht es um Grundsätzliches. Einzelne Aspekte können ggf. in geheimer Sitzung behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels