Frage an Hans-Peter Bartels von Hartmut R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,
die gegenwärtige Situation im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen BADV hinsichtlich der Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen von (ehemaligen) Bw-Angehörigen von ca. elf (!) Wochen ist Ihnen sicher bekannt.
Haben Sie oder Ihre Partei in dieser Angelegenheit auf den zuständigen Minister bereits eingewirkt oder beabsichtigen Sie oder Ihre Partei dies noch zu tun? Würden Sie befürworten und ggf. politisch befördern, dass Betroffene, deren Rechtsanspruch auf Beihilfe noch nicht erfüllt wurde und die in eine finanzielle Notlage geraten, bei Steuernachforderungen der Finanzämter in gleichem Masse unbürokratisch Zahlungsaufschub erhalten?
Würden Sie befürworten und ggf. politisch befördern, dass Beihilfeberechtigte, die wegen der verspäteten Zahlung der Beihilfe einen Dispositionskredit in Anspruch nehmen mussten oder müssen, diese Kosten (Dispo-Kreditzinsen) ersetzt bekommen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden und danke für die Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Roebbel
Sehr geehrter Herr Roebbel,
vielen Dank für Ihre Mail. Sie äußern Kritik an den unverhältnismäßig langen Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen. Sie haben völlig recht. In den vergangenen Monaten erreichen mich häufig Briefe oder Nachrichten, die von eben den Problemen berichten, die auch Sie an mich weitergegeben haben. Ich habe mich deshalb bereits vor Monaten an das Verteidigungsministerium gewandt, sowohl was konkrete Einzelfälle angeht, als auch mit Blick darauf, wie grundsätzlich und vor allem schnell eine „Verkürzung“ der Bearbeitungszeiten erreicht werden kann.
Auf meine Nachfragen habe ich Ende Juni Antwort aus dem Ministerium bekommen. Die darin erhaltenen guten Nachrichten: Einige der angesprochenen Probleme sind erkannt und es gibt auch Maßnahmen, um die Bearbeitungszeiten in der Beihilfeabrechnung auf die übliche Zeitspanne von neun bis 15 Arbeitstagen zu reduzieren. Demnach soll u.a. Mehrarbeit, auch an Samstagen, angeordnet und der Personalschlüssel verbessert werden.
Die schlechten Nachrichten: Darüber, bis wann der Normalzustand bei den Bearbeitungszeiten wiederhergestellt sein soll und die noch unbearbeiteten Anträge abgearbeitet sein werden, findet sich keine konkrete Aussage („noch einige Zeit“). Gerade vor dem Hintergrund, dass seit Anfang Juli, im Zuge der Bundeswehrreform, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beihilfeabrechnung aus dem Bereich der Bundeswehr in die Zuständigkeitsbereiche des Bundesfinanz- und Bundesinnenministeriums „verschoben“ wurden, habe ich kein sonderlich gutes Gefühl. Im Gegenteil: Aus einem aktuellen Sachstandsbericht des Ministeriums vom 21. August in dieser Angelegenheit geht hervor, dass die Bearbeitungszeiten nach wie vor deutlich überschritten werden.
Seit August sind nun, so das Verteidigungsministerium, zur Bewältigung des Rückstaus Erstattungsverfahren eingeführt worden, die von der Höhe der jeweiligen Rechnungsbeträge abhängig sind. So werden Standardanträge mit einer Antragssumme unterhalb von 1000 Euro seit 19. August in einem „beschleunigten risikoorientierten Prüfverfahren“ bearbeitet. Bei Beihilfeanträgen mit Aufwendungen zwischen 1000 und 2500 Euro werden seit 5. August Abschläge in Höhe von 75 Prozent auf die zu erwartende Beihilfe gewährt. Beihilfeanträge über 2500 Euro werden weiterhin vorrangig bearbeitet. Mit diesen Methoden zur Verfahrensbeschleunigung sowie einer nun wohl dauerhaften Aufstockung des Personals erhofft sich das Verteidigungsministerium eine baldige Normalisierung.
Zu Ihrer Frage, ob ich es grundsätzlich befürworten würde, dass finanzielle Notlagen aufgrund verspäteter Erstattungen bei der Bewertung durch andere Stellen berücksichtigt werden: Ja, das würde ich begrüßen, wenn dies im Einzelfall machbar und gerechtfertigt ist. Problemlagen, die durch eine staatliche Stelle verursacht worden sind, sollten meines Erachtens nicht auch noch durch andere staatliche Stellen verschärft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels