Frage an Hans-Peter Bartels von Edgar F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,
sind die Formulierungen im zur Abstimmung anstehenden Leistungsschutzrecht so gestaltet, dass weiterhin (auch gesammelte) Hinweise auf Zeitungsartikel der Tagespresse möglich sind, wenn der Hinweisgeber keine Gewinninteressen verfolgt?
Mit freundlichen Grüßen
Edgar Fuhrken
Sehr geehrter Herr Fuhrken,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Leistungsschutzrecht.
Meinem Verständnis nach, wäre ein einfacher Hinweis (~Link) auf Zeitungsartikel nach der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfes nach wie vor zulässig - unabhängig von etwaigen Gewinninteressen. Genau steht geschrieben:
"Presseverlage können nur von Anbietern von Suchmaschinen und Anbietern von solchen Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten, die Unterlassung unerlaubter Nutzungen verlangen und nur sie müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben. Dies gilt nicht für die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit."
Den vollständigen Text des Gesetzesentwurfes finden Sie auch unter folgender Adresse:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_LSR.pdf?__blob=publicationFile
Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf im übrigen ab.
Beste Grüße
Hans-Peter Bartels