Frage an Hans-Peter Bartels von Bianca M. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo,
es geht um die e-Zigarette bzw. um die dazugehörigen Liquits. Da die Liquits in der hauptsache aus Propylenglycol, pflanzliches Glycerin, Aromen und gereinigtes Wasser bestehen und diese Inhalstoffe auch in der Lebensmittel- und Kosmetigindustrie verwendetwerden verstehe ich nicht warum diese Dinge verboten werden sollen. Und auch das Nicotin haltige Liquit ist ist deutlich gesünder als jede Püro (normale Zigarette). Warum sollte also die e-Zigarette, das Liquit, das Nicotinliquit oder auch alle drei Dinge verboten werden bzw. unter das Atzneimittelgesetz fallen? Müssten dann nicht auch normale Zigarten und viele Lebensmittel und Kosmetika entweder verboten werden oder unters Arzneimittelgesetz fallen die sonst frei verkäuflich erhältlich sind?
Zudem kommt das der Dampf der e-Zigarette für die Umwelt (Mitmenschen, Haustiere siehe diese: http://www.youtube.com/watch?v=ckATorAusb0&list=FLP74klR-MltbkwBHb8BWo9Q&index=1&feature=plpp_video ) wesendlich verträglicher ist da keine Tabakverbrennung mehr statfindet. Und auserdem wurde in anderen EU-Läderfn (Enland) bereits für die e-Zigartte und Liquits entschieden, da diese fragen des Azneimittelgesetzes ja eigendlich auf EU basses geklärt werden muss.
Ich hoffe auf schnelle Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Marten
Sehr geehrte Frau Marten,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Einstufung von E-Zigaretten als Arzneimittel. Ich teile die Einschätzung der Oberverwaltungsgerichte in Magdeburg, Münster und Köln, dass E-Zigaretten und die dazu gehörenden Komponenten Genussmittel und keine Arzneimittel sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels