Frage an Hans-Peter Bartels von Felix B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,
Ich wende mich an Sie, weil Sie sowohl im Verteidigungsausschuss als auch stellvertretend im Bildungsausschuss sitzen (Genau wie Herr Dr. Brandl (CSU), dem ich die gleiche Frage gestellt habe).
Im Rahmen meines FSJ Politik habe ich vor geraumer Zeit am Planspiel POL&IS der Bundeswehr teilgenommen. Während mir das Planspiel gut gefallen hat, sehe ich die Rolle der Bundeswehr in der Bildungspolitik durchaus kritisch. Es stellten sich mir folgende Frage:
Nach offizieller Lesart ist POL&IS keine Werbemaßnahme der Bundeswehr sondern eine reine Bildungsveranstaltung. Die Jugendoffiziere bezeichnen ihre Rolle im Spiel als neutral und unvoreingenommen, geschweige denn manipulativ. Die Bundeswehr hat POL&IS in den achtzigern von einem zivilen Professor gekauft und veranstaltet es seither unter Leitung ihrer Jugendoffiziere. POL&IS ist im Bundeshaushalt im Einzelplan 14 für Verteidigung eingestellt.
Warum? Warum wird eine so eindeutige Bildungsveranstaltung in die Hände der Bundeswehr gelegt? Gibt es dafür keine anderen, geeigneteren und weniger fragwürdigen Organisationen, wie zum Beispiel die Bundeszentrale für politische Bildung? Welchen Vorteil hat es, POL&IS von der Bundeswehr durchführen zu lassen?
In der anschließenden Diskussion (zu der wir auch einen Friedensaktivisten geladen hatten) äußerte ich meine Kritik. Der anwesende Jugendoffizier verwies in seinen Antworten meist auf das Parlament. Es sei die Entscheidung des Bundestags, wer dieses Spiel durchführe und was die Bundeswehr tue.
Wie und auf welcher Grundlage wird diese Entscheidung gefällt? Wird sie regelmäßig kritisch überprüft?
Ich freue mich auf ihre Antwort und verbleibe bis dahin
mit freundlichen Grüßen,
Felix Bode
Sehr geehrter Herr Bode,
Dank für Ihre Frage bezüglich der Ansiedelung des Planspieles POL&IS beim Bundesministerium der Verteidigung.
Es handelt sich bei POL&IS um ein Angebot der Bundeswehr gerichtet an Schulen, Universitäten und andere Einrichtungen. Ziel des Planspieles ist es, über sicherheitspolitische Zusammenhänge aufzuklären.
„Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften ist“ nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 „in Grenzen nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig.“ Dazu tragen die Jugendoffiziere bei. Sie vertreten im Übrigen eine staatliche Institution, die ich nicht wie Sie als „fragwürdige Organisation“ bezeichnen würde. Über alle Fragen der Sicherheitspolitik kann man in unserer offenen Gesellschaft kontrovers diskutieren. Aber an demokratischer Legitimation mangelt es unseren im Grundgesetz verankerten Streitkräften gewiss nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Peter Bartels