Frage an Hans-Peter Bartels von Uwe W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Bartels, ich habe heute meine Rentenverädnerung erhalten. Dabei stelle ich fest, dass der hälftige Anteil der DR vorher um den 0,9% Krankenkassenbeitrag, den ich bisher selbst gezahlt habe, gekürzt wurde. Ist dieses richtig? An sich müßte die DR doch die Hälfte von 14,9% tragen!
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Wehking
Sehr geehrter Herr Wehking,
vielen Dank für Ihre Frage zum Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Krankenversicherungsbeiträge wurden im Zuge des Konjunkturpaketes II zum 1. Juli 2009 von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent gesenkt. Davon nicht betroffen ist der im Jahr 2005 zur Senkung der Lohnnebenkosten eingeführte sogenannte Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den die Krankenversicherten alleine aufbringen müssen. Damit sinkt ihr Beitragssatz von 8,2 Prozent auf 7,9 Prozent.
Die SPD hat in ihrem Wahlprogramm beschlossen, dass der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wieder abgeschafft werden soll. Damit soll die vollkommene paritätische Beitragsfinanzierung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wieder hergestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels