Frage an Hans-Peter Bartels von Maren V. bezüglich Familie
Ich habe mal eine Frage warum sollen die PSP 3 und auch andere Spiele ab 16 J. und 18 J. verboten werden?
Es kann doch nicht sein das nur weil der Amoklauf an der Schule passiert ist so sein soll.
In Amerika werden nur solche Spiele gespielt und das passiert sowas auch nicht.
So wie z.B. Catchen warum sollte dieses Spiel verboten werden?!Dann dürfen sie auch keine Boxkämpfe mehr im Fernseh ausstrahlen.
Es sind doch auch die Eltern schuld das sie Ihren Kindern solche Spiele kaufen die nicht für die Altersgruppe gedacht sind.
Denn ich finde das wir als Erwachsene ja dann entmündigt werden wenn sie uns die verbieten wollen.Den von 100 Menschen sind vielleicht 2 darunter die das in real vielleicht nach machen dann sollten sie lieber was für kinder unternehemen wo es wirklich WICHTIG ist.
Ich habe auch zwei Kinder mein Sohn ist 17 J. und meine Tochter ist 15 J.. und würde es denn Erwachsenen gegenüber nicht korrekt finden.
Den ich könnte mir gut vorstellen das es dadurch mehr Gewalt gibt denn viele nehmen es ja auch um sich ab zu reagieren und dann doch lieber so als wenn sie los gehen und jemanden auf der Strasse überfallen bzw. abschiessen.
Ich hoffe es wird noch mal drüber NACHGEDACHT.
Sehr geehrte Frau Voigt,
Dank für Ihre Mail zum Verbot von sogenannten "Killerspielen", das die Innenministerkonferenz der 16 deutschen Bundesländer anstrebt.
Ich befürworte ein Verbot von gewaltverherrlichenden und gewaltverharmlosenden Bildschirmspielen. In diversen Studien wurde immer wieder festgestellt, dass durch diese Spiele gerade kein Aggressionsabbau, sondern vielmehr ein Abschmelzen der Hemmschwelle zu realer Gewalt erfolgt. Daher sollten Kinder und Jugendliche vor derartigen Spielen, die sie in ihrer Entwicklung gerade nicht fördern, sondern schädigen können, geschützt werden. Die bisherige Rechtslage ist zu diesem Zweck offenbar nicht ausreichend.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Entwicklung der Medienkompetenz - von Kindern und Eltern - wichtig ist. Dies bleibt auch durch ein mögliches Verbot unbenommen. Entsprechende Unterrichtseinheiten entbinden jedoch den Staat nicht von der Pflicht, die Auswahl der auf den Markt drängenden Angebote darauf hin zu prüfen, ob sie schädlich sein können - und gegebenenfalls einzugreifen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten festgestellt, dass grundrechtliche Bedenken einem möglichen Verbot nicht entgegenstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels