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Hans-Olaf Henkel
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Frage von Torsten I. •

Frage an Hans-Olaf Henkel von Torsten I. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Henkel, sowohl das BVerfG, als auch der EuGh haben die Ungleichbehandlung von Eingetragenen Partnerschaften mehrfach kritisiert. Seit 2013 gilt für die Ehe und die ELP gleiches Recht in der Steuergesetzgebung, und seit 2005 bereits bei der "Stiefkind-Adoption". Das bezieht sich aber nur auf die leiblichen Kinder eines Partners. Hier ist Gleichstellung hergestellt. Nach einem aktuellen Urteil aus Karlsruhe, muss es aber darüber hinaus auch möglich sein, dass homosexuelle Einzelpersonen grundsätzlich auch andere Kinder adoptieren dürfen. Gemeinsam wie bei Ehepaaren geht das aber noch nicht.- Herr Prof. Lucke hat bereits klargestellt, dass er sich nicht gegen die Forderungen aus Karlsruhe zur Gleichstellung zur Wehr setzen wird. Wie positionieren Sie sich im zukünftigen EU-Parlament? Sind Sie dafür, dass homosexuelle Paare das volle Adoptionsrecht bekommen? Faktisch ist das ja jetzt über den Umweg der "Sukzessivadoption" bereits möglich (also dass beide Partner nacheinander das Sorgerecht bekommen). Ein sehr langwieriger und bürokratischer Akt, bei dem auch Ausfallzeiten z.B. in der Rentenberechnung entstehen. Es ist aber davon auszugehen, dass Karlsruhe auch hier in den nächsten Monaten zugunsten der Eingetragenen Lebenspartnerschaften entscheiden wird, weil eben dieser letzte "Stolperstein" keine wirkliche Hürde mehr ist, sondern von den Betroffenen als reine Schikane empfunden wird. Eine "Abwertung" der klassischen Ehe ist das aus meiner Sicht nicht, zumal die konservative Wertigkeit - also Verantwortung übernehmen zu wollen - eher als Ergänzung zu sehen ist. Das Kindeswohl sollte doch immer im Mittelpunkt stehen, egal welche Sexualpraktiken die Eltern, bzw. Adoptiveltern praktizieren. Mir ist kein einziger Fall von Verwahrlosung, Missbrauch oder Misshandlung innerhalb von Regenbogenfamilien bekannt.

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