Frage von Dieter H. • 18.04.2021
Frage an Hans Michelbach von Dieter H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Michelbach,
Art.19 GG: "(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen..." Somit können Corona-Maßnahmen der Länder durch die Gerichte überprüft werden. Diesen Rechtsschutz will die Regierung mit der Novellierung des IfSG jetzt aushebeln, indem sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Ausgangssperren) in einem Bundesgesetz festschreibt, das selbst keine "öffentliche Gewalt" i.S. GG darstellt. Dann bleibt nur noch der komplizierte langwierige Weg über eine Verfassungsbeschwerde.
Werden Sie bei der neuerlichen Änderung des IfSG abstimmen und wenn ja, für oder gegen die Änderung in der vorliegenden Form?
Viele Grüße
Dieter Holzinger
Antwort ausstehend von Hans Michelbach CSU