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Hans Michelbach
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Frage von karl und helga w. •

Frage an Hans Michelbach von karl und helga w. bezüglich Finanzen

SgH Michelbach, wieso ist es nicht möglich, die Steuergesetze zu entrümpeln und der Möglichkeit riesige Gewinne auf Niederlassungen zum Zwecke der Steuerminimierung zu transferieren, zu unterbinden bzw. einzuschränken. Der Mittelstand wird m.E. vergleichsweise extrem benachteiligt. Hinzu kommt, dass z.B. die Finanzämter indirekt Judikative und Exekutive, d.h. Festlegung plus Vollstreckung ausüben können, die Richtigstellung oftmals nur im Nachhinein per Gericht erfolgen kann. Ich anerkenne Ihre Kompetenz und Ihren außergewöhnlichen Fleiß und würde mich sehr freuen, wenn wir anstelle von 467 Neuverordnungen eine verständliche Steuergesetzgebung, reduziert, klar und weitgehend ehrlich erreichen könnten. Ich bin 73 Jahre alt und das Thema betrifft die Aktiven des Mittelstandes.
Beste Grüße aus Marktrodach
Karl Welsch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Welsch, sehr geehrter Herr Welsch,

vielen Dank für Ihre Frage zum Steuergesetz und insbesondere zur Vermeidung von Steuerhinterziehung durch international tätige Großkonzernen. Die Schaffung von Transparenz ist die wichtigste Handlung im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Es geht insbesondere darum Steuerhinterziehung und grenzüberschreitende Steuergestaltung zu bekämpfen, die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und der Gewinnverschiebung internationaler Konzerne zu verhindern, die internationale Zusammenarbeit zu verbessern und Steueroasen Schritt für Schritt auszutrocknen. Hierzu dienen folgende Maßnahmen, die bereits laufen: Die EU-Zinsrichtlinie und die vorgesehene Revision dieser Richtlinie. Die Revision hat vorrangig die Ausdehnung des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs zum Ziel. Dies betrifft die Einbeziehung von Lebensversicherungen, einigen strukturierten Finanzprodukten, Trusts, privatnützigen Stiftungen und alle Arten von Investmentfonds. Eine weitere wichtige Maßnahme ist der von der G5 beschlossene automatische Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte. Dabei orientierte sich die G5 an dem, was mit den USA bereits in diesem Jahr als Mustervereinbarung zur Umsetzung der US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen („FATCA“ Foreign Account Tax Compliance Act) durch zwischenstaatliche Abkommen verabschiedet wurde. Mit diesem Abkommen wird ein effektiver und effizienter gegenseitiger Informationsaustausch sichergestellt. Das Pilotprojekt trägt wesentlich zur Aufdeckung und Abschreckung von Steuerhinterziehern bei, und bietet eine Vorlage für ein umfassenderes multilaterales Abkommen. Sechs weitere Staaten (POL,ROM,NDL,BEL, IRL,HUN) haben sich bereits der Initiative angeschlossen. Auch die LUX –Länder haben am 10.April 2013 ihre Beteiligung an dem Abkommen ab 2015 angekündigt. Die OECD erarbeitet in drei Arbeitsgruppen mit deutschem Vorsitz einen Aktionsplan über Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen. Deutschland plädiert hier für einheitliche Mindeststeuern, um die optimierende Steuergestaltung einzudämmen.
Ich stimme Ihnen zu, die Steuervermeidungsstrategien internationaler Großkonzerne sind wettbewerbsfeindlich gegenüber den mittelständischen standorttreuen Unternehmen. Mit den beschriebenen und weiteren geplanten Maßnahmen gehen wir dagegen entschieden vor.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Hans Michelbach