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Hans Michelbach
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Frage von Heinrich S. •

Frage an Hans Michelbach von Heinrich S. bezüglich Recht

Tag der Deutschen Einheit - Ein Feiertag nur für Politiker?

Guten Tag Herr Michelbach,

den Tag der deutschen Einheit habe ich genutzt, um den Baufortschritt am Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit Schiene Nr.8.1“, der ICE-Neubaustrecke Nürnberg - Erfurt zu erkunden.
Sehr verwundert hat mich die Tatsache, daß auf den Brücken-Baustellen im Norden Ihres Wahlkreises mit voller Mannschaft und hoher Intensität gearbeitet wurde.
Zwar sind auf den Baustellen so gut wie keine deutschen Bauarbeiter beschäftigt, was aber wohl nicht die Tätigkeit an diesem Feiertag rechtfertigen kann.
Da nach derzeitiger Planung eine Inbetriebnahme der Strecke nicht vor 2017 erfolgt, ist davon auszugehen, daß die Bauwerke nach Fertigstellung noch mehrere Jahre ohne Nutzung sein werden. Daher kann auch die Terminsituation nicht ausschlaggebend gewesen sein.

Ein Versehen? - Mangelnde Aufsicht? - oder Absicht? Jedenfalls, die Besucher waren überrascht, die Anlieger verärgert.

Die Bundesregierung wird weiter an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn sie Feiertag predigt (und feiert) und gleichzeitig als Auftraggeber Arbeit fordert oder toleriert.

Meine Fragen:
Wie beurteilen Sie diesen Vorgang der Feiertagsarbeit – sehen Sie hier Handlungsbedarf?
Wie ist Ihre Meinung zur Situation, daß bei diesem, durch die öffentliche Hand finanzierten Großprojekt überwiegend ausländische Arbeitnehmer beschäftigt sind?

Hochachtungsvoll

H. Schaumberger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schaumberger,

Vielen Dank für Ihre Fragen, welche Sie mir über www.abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen. Ich möchte Ihnen auf diesem Wege wie folgt antworten:

1.
Ich komme nicht umhin, Ihnen meine Verwunderung darüber mitzuteilen, dass auf der ICE-Brücke, welche über das Itztal führt, am Tag der Deutschen Einheit Bauarbeiter ihren Dienst getan haben sollen. Generell ist festzuhalten, dass an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen die Arbeit zu ruhen hat, da für Arbeitnehmer Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich verboten ist. Allerdings gibt es hierzu zahlreiche Ausnahmen (z.B. im Versorgungsgewerbe, Freizeitbereich, in der Eisen- oder Papierindustrie sowie grundsätzlich wegen besonderer technischer Probleme). Im Einzelfall kann Sonn- und Feiertagsarbeit in begrenztem Umfang bei besonderen Verhältnissen oder zur Sicherung der Beschäftigung bei unzumutbarer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit mit dem Ausland behördlich genehmigt werden. Ein derartiger Ausnahmefall dürfte hier nicht vorgelegen haben.

Nach meiner Kenntnis dürfte zudem am Tag der Deutschen Einheit keine Notwendigkeit von Bauarbeiten bestanden haben. Ich habe Ihre Anfrage jedoch zum Anlass genommen, beim zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Städteentwicklung nachzufragen, ob ggf. eine besonderes Arbeitsbedürfnis für diesen Tag bestanden hat. Die Antwort würde ich Ihnen – so diese vorliegt – gerne zukommen lassen. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir unter hans.michelbach@wk.bundestag.de Ihre Mailadresse zusenden könnten.

2.
Was ferner Ihre Mutmaßung über den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte angeht, habe ich mit dem 09. November 2004 beim damaligen Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Manfred Stolpe, welcher der seinerzeitigen rot/grünen Bundesregierung angehörte, angefragt, ob es zutreffend sei, dass vermehrt ausländische Arbeitskräfte beim Bau der Brücke beschäftigt waren und aus welchem Grunde dies ggf. der Fall gewesen sei. Das Ministerium konnte damals keinerlei Auskunft über die eingesetzten Arbeitskräfte geben, da im Zuge der für das Projekt notwendigen EU-weiten Ausschreibung zwar der Auftrag wohl in Teilen an ausländische Unternehmen gegangen ist, deren Mitarbeiterherkunft dem Ministerium jedoch nicht bekannt gemacht wurde. Auch diese Anfrage aus dem Jahr 2004 habe ich mit heutigem Datum ggü. dem Bundesministerium gestellt. So Sie mir Ihre Mailanschrift zukommen lassen, werde ich Ihnen die Antwort gerne weiterleiten.

Um Ihnen für die Zukunft etwaige Anfragen leichter zu machen, darf ich Sie abschließend auf mein Coburger Bürgerbüro (09561/75031) verweisen. Gerne können Sie dort zum einen oder anderen zukünftigen Anliegen einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren.

Ich hoffe, Ihnen zumindest teilweise behilflich gewesen sein zu können und verbleibe mit schönen Grüßen nach Rödental

Ihr
Hans Michelbach, MdB