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Hans-Michael Goldmann
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Frage von Heide K. •

Frage an Hans-Michael Goldmann von Heide K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Goldmann,

ich bin vor etwas mehr als einem Jahr aus dem dicht besiedelten NRW (Bonn) nach Ostrhauderfehn gezogen. Im Laufe dieses Jahres ist mir aufgefallen, wie hier häufig städtebaulich gesündigt wird, indem enorm viel Bodenfläche versiegelt wird. Die Landschaft hier ist größtenteils noch sehr weitläufig, was anscheinend zu diesen Umweltsünden verführt.
Ist schon einmal darüber nachgedacht worden, Haus- und Grundstücksbesitzer zu verpflichten - so wie es einige Kleingartenanlagen vorschreiben - ihre Grundstücke zu einem gewissen Prozentsatz umweltfreundlich zu begrünen, anstatt rund um das Haus herum nur zu pflastern oder allenfalls Rasen zu lassen? Der Staat greift in so vieles ein, tastet aber eine derartige Verschwendung aus Bequemlichkeit nicht an. Vielleicht erscheint Ihnen diese Anfrage banal. Wenn aber hier erst einmal alles zersiedelt und zugebaut sein
wird, sind die Kommunen zwar reicher (durch Gewerbegebiete etc.),die Schäden aber schwer zu beseitigen oder irreparabel.

Mit freundlichen Grüßen
Heide Kau

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Kau,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen, die einen wichtigen Sachverhalt treffend darstellen. Flächenkonkurrenz durch Zersiedlung, durch vermehrte Nachfrage durch Ausgleichsflächen, aber auch die Konkurrenzsituation zwischen Energie- und Nahrungsmittel-Landwirt bedürfen sowohl bundesrechtlicher als auch kommunalpolitischer Weichenstellung. Der Bund schafft über sein Baugesetzbuch den Gesetzesrahmen, die Ausgestaltung unterliegt den Städten und Gemeinden. So sind Kleingartenanlagen oder auch Prozentsätze, die eine umweltfreundliche Ausgestaltung zwingend vorschreiben, den Satzungen der Kommune rechtlich zugeordnet. Ich darf Ihnen also empfehlen, sich mit Ihren Anliegen an die Gemeinde Ostrhauderfehn zu wenden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen meine Mitarbeiterin Sandra Bockhöfer, Ratsfrau im Stadtrat Leer im Wahlkreisbüro Leer, Mühlenstraße 52, 26789 Leer (Mo. Bis Do. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hans-Michael Goldmann