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Hans-Michael Goldmann
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Frage von Maria T. •

Frage an Hans-Michael Goldmann von Maria T. bezüglich Finanzen

Altverträge Lebensversicherungen

Es geht um die nachträgliche Änderung der Bewertungsreserven bei Lebensversicherungsverträgen durch den Bundestag vom 8. 11. 2012. Meine Frage dazu: wie ist es eigentliche möglich, dass bestehende , langjährige Verträge einfach einseitig vom Gesetzgeber geändert werden zum Nachteil der Versicherten? Stichworte: private Altersvorsorge, Zuverlässigkeit,Glaubwürdigkeit. Aus der Presse habe ich erfahren, dass nach vielfältigem Aufschrei in der Bevölkerung überlegt wird, dieses Gesetz zu ändern bzw. zurückzunehmen oder im Bundesrat scheitern zu lassen.

Wie ist Ihre Meinung dazu bzw. wie haben Sie abgestimmt?

mit freundlichem Gruß,
Maria Thesing

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Thesing,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Änderung bei dem Umgang mit Bewertungsreserven wird nicht mehr umgesetzt werden können. Ich darf Sie also in Ihrer Angelegenheit beruhigen. Ich halte es ebenfalls für richtig, dass diese Änderung nicht kommen wird. Aber auch in Zukunft bedarf es einer sehr genauen Betrachtung der Thematik, um eine gerechte Verteilung innerhalb der Versicherungsgemeinschaft zu garantieren. Die Erhaltung und Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherer bleibt das Ziel der Bundesregierung.

Mit freundlichen Grüßen,
Hans Michael Goldmann