Frage an Hans-Michael Goldmann von Walter K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Goldmann,
können Sie mir plausibel erklären warum die Dauereinstallung von Geflügel im gesamten Rheiderland angeordnet ist ? Die Vogelzugtheorie wäre in meinen Augen eine peinliche Erklärung.
Es ist bisher kein Fall von H5N1 in diesem Gebiet nachgewiesen.
Auf der niederländischen Seite befand sich in 2006 das Geflügel im Freilauf .Ebenso im übrigen Europa . Welchen Sinn soll ein normaler Bürger darinn sehen ,dass Deutschland sich per politischer Anordnung mit Tierquälereien und an Existenzvernichtung der Kleinbetriebe hervor hebt ? Es zweifeln ja nicht nur die Hobbyhalter an der Kompetenz des Ministers , auch ihre ehemaligen TA Kollegen schütteln mit dem Kopf bei diesen Anordnungen. Ein WDR5 Beitrag von K.Schröder am 27.11.06 aus dem Lippischen , machte dieses auch deutlich wie unsinnig diese "Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest pp. ist . Viren machen doch nicht vor Maschendrahtzäunen oder Grenzen halt . Vielmehr sollte damit doch wohl nur die Käfighaltung verlängert werden und zum Schutz der Großbetriebe der Wesjohanns (Wiesenhof etc ) vor eventuellen wirtschaftlichen Einbußen ,vorgebeugt werden . Eine Klage des Bundes deutscher Geflügelzüchter gegen diesen Politterror ,ist jedenfalls in Vorbereitung. Wird Politik tatsächlich noch für Bürger gemacht , oder machen Lobbyisten die Politik? Eine ehrliche Antwort darauf würde nicht nur mich freuen. Munter aus Ostfriesland
Walter Krahn
Sehr geehrter Herr Kran,
sicher ist die Aufstallungspflicht für viele kleinere Betriebe – und auch unter Gesichtspunkten des Tierschutzes – problematisch. Diesen Problemen steht aber die Tatsache gegenüber, dass die Vogelgrippe eine ernste Gefahr ist.
Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie feststellen, dass Viren sich nicht gänzlich durch Zäune aufhalten lassen, allerdings wird die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch die Stallpflicht verringert. Die Vogelgrippe kann, nach heutigem Erkenntnisstand, bei starker Staub und Aerosolentwicklung, durch die Luft übertragen werden. Für diesen Übertragungsweg bietet die Haltung in Ställen naturgemäß keinen vollständigen Schutz, da diese nicht entsprechend zu versiegeln sind. Auch hier kann aber, allein wegen der durch die Umzäunung vergrößerten Abstände, zumindest von einer Verringerung der Ansteckungsgefahr ausgegangen werden.
Darüber hin aus sind als Übertragungsweg für Vogelgrippeviren auch folgende Wege Beispiel möglich: Aufnahme über den Kot von Wildvögeln auf Hausgeflügel und umgekehrt; über Futter, das zuvor für Wildvögel zugänglich gelagert wurde und dort mit Kot verunreinigt wurde. Diese und andere denkbare Übertragungswege setzen allesamt einen direkten Kontakt voraus. Ein solcher Kontakt kann mit großer Sicherheit durch die Stallhaltung unterbunden werden.
Die Stallhaltung eignet sich also durchaus um die Ansteckungsgefahr für das Geflügel, und somit auch für Menschen – zu minimieren. Ein ähnlich effektives und vergleichbar mildes Mittel steht zurzeit nicht zur Verfügung. Insbesondere das Mittel der Impfung kommt, nach Meinung der Wissenschaft, nicht in Betracht. Auch geimpfte Tiere könnten sich, nach Prof. Thomas C. Mettenleiter, Leiter des Friedrich-Loeffler-Instituts, mit dem Erreger infizieren, dafür sei lediglich eine größere Virusmenge nötig. Das Virus könnte sich dann unbemerkt verbreiten, da eine Impfung die Krankheitssymptome weitgehend verhindere. Im Falle eines Krankheitsausbruchs führe auch kein Weg an der Tötung der betroffenen Bestände vorbei.
Aus diesem Grund gilt in ganz Niedersachsen zurzeit eine grundsätzliche Aufstallungspflicht für Geflügel. Geflügel darf z. B. nicht unter freiem Himmel gefüttert oder getränkt werden. Für die Lagerung von Futtermitteln gibt es gesonderte Vorschriften, genauso wie für das Verhalten bei besonderen Vorkommnissen. Mit einer Änderung dieser Rechtslage, zumal die Fällen in Ungarn im Januar ist das auftreten des H5N1 Virus in einem der größten Truthahnmastbetriebe Europas in Großbritannien gezeigt haben, dass die Vogelgrippe nach wie vor eine ernstzunehmende europaweite Bedrohung ist, nicht zu rechnen.
Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit vom Grundsatz der Stallhaltung abzuweichen. Diese Ausnahmen sind über die Landkreise geregelt. Der jeweilige Landkreis bewertet vor Ort die konkrete Gefährdung und entscheidet, ob die Gefahr einer Ansteckung so gering ist, dass eine Ausnahme genehmigt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans-Michael Goldmann