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Hans-Michael Goldmann
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Frage von Heiner S. •

Frage an Hans-Michael Goldmann von Heiner S. bezüglich Umwelt

Sehr gehrter Herr Goldmann,

ich lese immer wieder Artikel in unserer Tageszeitung über das Fracking und in den Zusammenhang fällt auch immer der Name der Firma Exxon Mobil.
Können Sie mir sagen, warum gerade diese Firma Exxon Mobil die Rechte für die Erdgasförderung durch Fracking erhalten hat?
Mich würde insbesondere interessieren wann / wo und mit welchen Auflagen diese Rechte vergeben worden sind?

Ich hoffe Sie finden die Zeit mir diese Info zu schicken.

Mit freundlichen Grüßen

Heiner Schade

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schade,

da Ihre Frage auf die Anwendung der Fracking-Methode zielt, möchte ich zunächst kurz auf diese Technologie eingehen. Hydraulic Fracturing (Fracking) wurde bereits in den 1940er Jahren, hauptsächlich zur verbesserten Förderung von Erdöl- und Erdgas, entwickelt. Die intensive Nutzung von Hydraulic Fracturing setzte weltweit Ende der 40er Jahre ein, in Deutschland wird die Methode seit den späten 60er Jahren angewendet. Das technische Verfahren beruht auf dem unterirdischen Verpressen eines Gemischs aus Wasser, Sand und Fluiden, wodurch eine Weitung kleinster Risse in den Gesteinsschichten erreicht wird. In welcher Zusammensetzung ein Fluide zum Einsatz kommt, hängt von den jeweiligen geologischen Gegebenheiten ab. Der durchschnittliche Anteil am Gemisch liegt jedoch im Bereich von 1-2%. Neben dem Einsatzgebiet in der Erdöl- und Erdgasförderung, kommt Fracking übrigens auch bei der Stimulierung von Grundwasserbrunnen oder der Geothermie sowie zur Vorentgasung bei zahlreichen anderen Bergbaumaßnahmen zur Anwendung. Trotz weltweit mehr als 100.000 Bohrungen und über 300 derartigen Maßnahmen in Deutschland sind bisher keine gravierenden Probleme belegt.

Die Genehmigung für bergbauliche Tätigkeiten obliegt dem jeweils zuständigen Landesbergamt, welches in Abstimmung mit dem Landesumweltamt sowie der Wasserbehörde entscheidet. In der Regel werden auch Landesplanungsbehörden einbezogen, da hierbei auch Fragen der Raumordnung berührt sind.

Bei den erteilten Genehmigungen im Zusammenhang mit unkonventionellen Erdgaslagerstätten handelt es sich um Berechtigungen zur Aufsuchung und Erkundung. Die kommerzielle Förderung von Erdgas aus möglichen Lagerstätten bedarf eines weiteren Genehmigungsprozesses. Eine Erlaubnis zur Aufsuchung wurde bisher von den Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erteilt. Als eines der Unternehmen hat auch die Firma Exxon Mobil die Berechtigung für Aufsuchungsfelder in Niedersachen und Nordrhein-Westphalen erhalten. Grundsätzlich können Genehmigungen erteilt werden, wenn der vom Betreiber zu erstellende Betriebsplan die Anforderungen der Landesbehörden erfüllt und keine raumplanerischen, geologischen und umweltrechtlichen Aspekte dem entgegenstehen.

Ob und in welchem Umfang die in Deutschland vorkommenden unkonventionellen Erdgaslagerstätten die Anwendung der Fracking-Methode erfordern, gilt es im Rahmen der Aufsuchung und Erkundung zu klären. Ebenso stehen Fragen zur Größe der jeweiligen Lagerstätten und den Möglichkeiten einer wirtschaftlich Erschließung im Raum. Hinzu kommt, dass auch der weitgehende Verzicht bzw. Ersatz von Fluiden in der Praxis erprobt werden muss. Gerade hier gibt es inzwischen deutliche Fortschritte, die unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Michael Goldmann