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Hans-Michael Goldmann
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Frage von Klaus H. •

Frage an Hans-Michael Goldmann von Klaus H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Goldmann,

in einer Pressekonferenzen von Frau Aigner wurden die vielen Lebensmittelvernichtungen angeprangert.

Ich bin doch sehr überrascht, daß ich heute in einer ZDF - Sendung hörte, daß eine Kleinbäckerei die zuviel gebackenen Brötchen welche an die Tafel gegangen sind, noch mit einer Mehrwertsteuer von 7% belastet wird.

Warum wird der Einzelhandel mit Steurn belastet, da es sich doch hier um eine Spende handelt. Spenden an die Parteien werden doch auch nicht besteuert, sondern wirken sich steuermindernd aus.

Hier ist doch ein dringender Handlungsbedarf für eine Änderung der Steuergesetze angebracht.

Ihre Antwort sehe ich gerne entgegen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Klaus Herrig

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Herrig,

vielen Dank für Ihre Frage zur steuerlichen Belastung von Lebensmittelspenden.

Nach Paragraf 3 des Umsatzsteuergesetzes sind auch bei Lebensmittelgeschenken die Herstellungskosten zu versteuern. Auf die Zutaten wie Mehl, Butter oder Hefe zahlt der Bäcker eine Umsatzsteuer, die er im Nachhinein wieder geltend machen kann. Sollten die Produkte jedoch verschenkt werden, gilt dieser Vorsteuerabzug nicht. Lebensmittelspenden werden als Sachspenden bewertet und sind damit umsatzsteuerpflichtig.

Das Finanzministerium hat am Freitag, den 20. Juli entschieden, dass in Zukunft der Wert von gespendeten Backwaren auf null Euro gesetzt werden kann, wenn deren Haltbarkeit abläuft. Daher dürfe in der Praxis keine Umsatzsteuer anfallen. Das Bundesfinanzministerium, die Bundesländer und die Finanzämter werden sich in den nächsten Wochen über eine steuerneutrale Lösung informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Michael Goldmann