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Hans-Michael Goldmann
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Frage von Eva P. •

Frage an Hans-Michael Goldmann von Eva P. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Goldmann,
stimmt es tatsächlich, dass Sie sich für die Tierquälerei des Gänsestopfens aussprechen. Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Eva Popp

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Popp,

vielen Dank für Ihre Frage. Natürlich habe ich mich nicht für das Gänsestopfen ausgesprochen. Ich halte es auch für völlig richtig, dass Zwangsernährung gemäß § 3 Ziff.9 TierSchG in Deutschland verboten ist. Sie fragen sich sicherlich, warum ich mit Verwunderung auf die Streichung der Stopfleber aus dem Warenverzeichnis der ANUGA 2011 in Köln reagiert habe. Im Folgenden finden Sie meine Begründung.

Die Entscheidung, welche Produkte auf der ANUGA ausgestellt und im Warenverzeichnis geführt werden, obliegt natürlich den Messeveranstaltern, aber es ist schon verwunderlich, wenn die größte internationale Fachmesse der Ernährungsbranche die Grundprinzipien der Europäischen Union (Stichwort freier Binnenmarkt) nicht in vollem Umfang beachtet. Nicht nur das: Nach Angaben einer Sprecherin der ANUGA sei Stopfleber als Produkt auf der Messe gar nicht verboten, sondern wird nur nicht im Warenverzeichnis aufgelistet. Das heißt, dass Aussteller auf ihren Ständen Fettlebern präsentieren könnten. Ist das denn ein echter Einsatz für den Tierschutz oder lediglich eine Irreführung der Besucherinnen und Besucher?

Es geht bei dem Stopfleber-Boykott auf der ANUGA also nicht nur um etwas rein Ordnungspolitisches, sondern auch um vollständige Information der Konsumentinnen und Konsumenten.

Natürlich bleibt es jedem Einzelnen überlassen, nach Eigenverantwortung zu entscheiden, ob man durch Stopfen gewonnene Produkte konsumiert oder nicht. Wichtig ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher über den Herstellungsprozess informiert sind und mündig ihre Kaufentscheidung treffen können. Hier ist also Aufklärungsarbeit gefragt, die man auch in seinem eigenen Umfeld leisten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Michael Goldmann, MdB