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Hans-Michael Goldmann
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Frage von hermann f. •

Frage an Hans-Michael Goldmann von hermann f. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehter Herr Dr. Goldmann!
Als Tierarzt können Sie mir sicherlich folgende Frage kompetent beantworten:
Kommen in der agrarindustriellen intensiven Nutztierhaltung u. a. Antibiotika bereits vor dem Auftreten von Erkrankungen (Prophylaxe) zum Einsatz?
Mit freundlichem Gruß
H. Focke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Focke,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Mai 2011.

Die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen und der verantwortungsvolle Umgang mit Antibiotika ist ein sehr aktuelles und enorm wichtiges Thema. insbesondere für mich als ausgebildeter Tierarzt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass Ihre Befürchtungen, es herrsche ein missbräuchlicher Einsatz an Antibiotika mit allen Kräften verhindert wird.

Zum verantwortlichen Umgang mit Antibiotika in der Tierhaltung tragen verschiedene Maßnahmen bei:

• Antibiotikaleitlinien der Bundestierärztekammer (2010), (Mahnt zum vorsichtigen Umgang mit Antibiotika und gibt Hilfestellung bei der Auswahl des richtigen Medikaments sowie Anwendungshinweise)

• Fortbildungsmaßnahmen für Tierärzte von Bundesamt für Risikoforschung, Friedrich-Loeffler Institut und anderen Einrichtungen,

• Verschreibungspflicht für Antibiotika

• Eingrenzung der Indikation bei, in der Humanmedizin therapeutisch besonders wichtigen Antibiotika

• Die Zulassung eines Medikaments ist an strenge Auflagen gebunden. Es werden Höchstmengen und Wartezeiten für Antibiotika festgelegt. Eine weitere Pharmakovigilanzprüfung untersucht und kontrolliert die Resistenzwirkung nach Verabreichung.

• Weiterhin soll die Datengrundlage über die Verwendung von Antibiotika im Rahmen der DIMDI-Verordnung (= Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information) verbessert werden.

Darüber hinaus sichern eine Reihe an Maßnahmen in Europa die nationalen Strategien ab. Allen voran natürlich das EU-weite Verbot, welches seit 2006 gilt, Antibiotika als Wachstums- und Leistungsförderer einzusetzen. In der Rinderzucht wird Antibiotika ohnehin nur in Einzelfällen abgegeben (z.B. bei Mastitis). In der 11.AMG wurde darüber hinaus ein Verbot zu Hofmischung erlassen.

Ferner gibt es weitere Erfreuliche Maßnahmen, die einen verbesserten Antibiotikaumgang erzielen solle:

• Dänemark will Antibiotikaresistenzstrategie zum Leitthema der Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2012

• Niederlande wollen den Einsatz von Antibiotika bis 2013 halbieren und haben dafür einen neue Tierarzneimittelbehörde gegründet

• Einführung EU-weite Restriktionen für den Einsatz von Fluorchinolon als Second-Line-Antibiotikum, also erst im Nachgang einer erfolglosen Antibiotikabehandlung. Ähnliches gilt für Zephalosporine der 3. und 4. Generation.

• Der am 12.05 im Europäischen Parlament eingebrachte Entschließungsantrag fordert, die Forschung und das Herdenmanagement zu verbessern um den Einsatz antimikrobieller Medizin zu verringern. Darüber hinaus fordern die EU-Abgeordneten eine bessere Überprüfung des 2006 erlassene Verbots, Antibiotika als Wachstumsförderer einzusetzen.

Ich hoffe sehr, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und kann Ihnen versichern, dass dieses Thema im Bundestag sehr ernst genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr

Hans-Michael Goldmann