Frage an Hans-Michael Goldmann von Jörg W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Goldmann,
habe auch das Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG Artikel 31, über den Lebensmittelzusatz Titandioxid gefunden. Darin ist unter Erste-Hilfe-Maßnahme u.a. angegeben: Nach Verschlucken: sofort ärztlichen Rat einholen (vgl. http://www.silbermann.de/download/SDB/49278200.pdf
). Wie soll man sich verhalten, wenn ein Lebensmittelzusatz verwendet wird, bei dem der Hersteller warnt, einen Arzt aufzusuchen, wenn man das Lebensmittel verschluckt hat?
Mit freundlichem Gruß
Jörg Wende
Sehr geehrter Herr Wende,
vielen Dank für Ihre zweite Anfrage zum Thema Titandioxid.
Nach Einholung von weitere Informationen zur Definition des von Ihnen angeführten Sicherheitsdatenblattes denke ich, dass sich die "Erste-Hilfe-Maßnahmen" nicht auf die Einnahme von Lebensmittelzusätzen beziehen, sondern davon ausgegangen wird, dass der Reinstoff Titandioxid konsumiert wurde.
Dies ist bei der Einnahme von Additiva nicht gegeben, da dort nur geringe Mengen auftreten können. Ich vermute daher, dass Sie den Herstelleraufruf einen Arzt aufzusuchen in diesem speziellen Fall auf der Verpackung nicht finden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans-Michael Goldmann