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Hans-Michael Goldmann
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Frage von Johannes P. •

Frage an Hans-Michael Goldmann von Johannes P. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Goldmann,
herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 06.09.2009.

Dadurch ergibt sich eine Fülle - für die Betroffenen - sehr wichtige Fragen.
Findet die FDP es nicht menschenverachtend, Arbeitnehmer im Niedrig- bzw. Hungerlohnbereich zu beschäftigen? Findet die FDP es nicht menschenverachtend, diesen Hungerlöhnern damit zu verstehen zu geben, dass ihre Arbeit es nicht Wert ist, besser entlohnt zu werden? Ist es nicht genauso menschenverachtend Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern und dann dort die Arbeitskraft der Hungerlöhner auszubeuten? Wie verlagert man Hotelarbeitsplätze im Bereich Zimmerreinigung ins Ausland um die Tätigkeit dort durch Hungerlöhner erledigen zu lassen? Hat die FDP schon einmal darüber nachdedacht, dass diesen Hungerlöhnern, wo auch immer, ihre Menschenwürde, ihr Selbstwertgefühl genom-
men wird. Ist es richtig, dass Beschäftigung verloren geht, wenn man nicht bereit ist, Hungerlöhne zu akzeptieren?
Was nennt die FDP ein gerechtes Steuersystem? Wie hoch ist eine Steuerentlastung im Hungerlohnbereich?
Ist es richtig, dass die von der FDP propagierte Absenkung des Spitzensteuersatzes von ca. 45 auf 35 Prozent nur für Einkommensmillionäre pro Million ca. 100.000,- Euro an Steuerentlastung einbringt, während bei Normaneinkommen und Hungerlöhnen - wenn überhaupt - mit nur mäßiger Entlastung zu rechnen ist?
Können Sie den Wähler mit konkreten Zahlenbeispielen aufklären? Und zuletzt, mit wieviel Rente können Hungerlöhner am Ende ihres Arbeitslebens rechnen? Man muss natürlich berücksichtigen, dass Hungerlöhner nicht in der Lage sind, privat vorzusorgen.
Für eine umgehende Beantwortung dieser Fragen wäre nicht nur ich Ihnen sehr dankbar.

MIt freundlichen Grüßen

j. Paulsen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Paulsen,

die meisten Ihrer Fragen habe ich bereits beantwortet.

Unser einfacher und verständlicher Stufentarif mit Grundfreibetrag (Steuersatz 0 Prozent) und den drei weiteren Stufen von 10, 25 und 35 Prozent senkt die Steuerbelastung und schafft den dringend benötigten finanziellen Spielraum für Bürger und Unternehmen: Für mehr privaten Konsum, für Vorsorge für Alter, Gesundheit und Pflege, als Impuls für Wachstum und Investitionen. Dazu erhält jeder Bürger - ob Erwachsener oder Kind - einen Grundfreibetrag von 8.004 Euro. D.h. Familien mit zwei Kindern zahlen überhaupt erst ab 32.000 € Jahreseinkommen Einkommenssteuer.
Für Einkommen, das den Grundfreibetrag übersteigt, gilt für die ersten 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ein Steuersatz von 10 Prozent, für Einkommensteile zwischen 20.000 Euro und 50.000 Euro ein Steuersatz von 25 Prozent, für Einkommensteile ab 50.000 Euro ein Steuersatz von 35 Prozent.

Wir Liberalen sind außerdem für eine generationengerechte Rentenpolitik, die den Erfordernissen einer älter werdenden Gesellschaft entspricht. Jüngere und Ältere, Beitragszahler und Rentner müssen in einem fairen Miteinander die demografischen Lasten tragen.

Die Anzahl derjenigen, deren Rentenanwartschaften nicht ausreichen werden, um im Alter eine Rente über Grundsicherungsniveau zu erhalten, wird künftig zunehmen. Zur Verhinderung von Altersarmut vertritt die FDP einen präventiven Ansatz in der Altersvorsorge. Wir treten dafür ein, Anreize zu setzen, dass Erwerbstätige schon in jungen Jahren mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge beginnen. Dies gilt insbesondere für Geringverdiener und Solo-Selbstständige. Dazu müssen die Vorteile der staatlich geförderten Altersvorsorge allen Bürgern zugute kommen. Außerdem fordert die FDP, dass Einkommen aus Altersvorsorge nicht voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Denn derjenige, der für das Alter vorgesorgt hat, muss im Alter besser dastehen, als derjenige, der keine Vorsorge getroffen hat.

Damit sich private und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnen, soll bei der Grundsicherung im Alter die eigene Altersvorsorge nur zum Teil angerechnet werden. Bis zu 100 Euro monatliches Einkommen aus privater und betrieblicher Vorsorge sollen daher bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei bleiben, darüber hinausgehendes Einkommen wird zu 60 Prozent angerechnet.

Die Zahl der erwerbsgeminderten Menschen, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter beantragen müssen, wird künftig anwachsen, wenn das Erwerbsunfähigkeitsrisiko nicht privat versichert werden kann. Die FDP setzt sich dafür ein, Verträge zum Schutz gegen Erwerbsminderung voll Riester-förderungsfähig auszugestalten. Bisher ist dies nur sehr begrenzt möglich. Künftig soll jeder Versicherungsnehmer bei der Riester- und Rürup-Rente frei wählen können, welcher Anteil der Beiträge in den Schutz gegen Erwerbsminderung und welcher Teil in die Lebensstandardsicherung fließt.

Die FDP ist für eine möglichst lange Teilhabe älterer Beschäftigter am Erwerbsleben - auf Grundlage einer freien Willensentscheidung. Die FDP lehnt die flächendeckende Frühverrentung im Rahmen der geförderten Altersteilzeit ebenso ab wie die Anhebung des starren gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Die FDP ist für einen flexiblen Übergang vom Arbeitsleben zur Rente. Danach soll für alle Versicherten ab 60 Jahren der Rentenzugang möglich sein, wobei die Versicherten wählen können, ob sie eine Vollrente oder eine Teilrente aus den bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Entgeltpunkten beziehen wollen. Gleichzeitig werden die Grenzen für Zuverdienst neben dem Rentenbezug aufgehoben. Die Versicherten entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie neben einem Rentenbezug noch erwerbstätig sein wollen. Für den Zuverdienst sind Sozialversicherungsbeiträge - mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung ? zu zahlen. Die durch die Rentenbeiträge neu erworbenen Entgeltpunkte können vom versicherten Arbeitnehmer zu einem von ihm wählbaren Zeitpunkt zur Erhöhung der eigenen Rente eingesetzt werden. Dadurch wird es möglich, den Lebensstandard auch bei einem vorzeitigen Rentenbezug zu halten und trotzdem dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Mindestrenten und fiktive Anrechungen von nicht erbrachten Beitragsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung lehnt die FDP ab. Sie führen zu zusätzlichen Kosten in der Rentenversicherung und damit zu höheren Beitragssätzen der heutigen Erwerbstätigen und zukünftigen Renterinnen und Rentnern.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Michael Goldmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Paulsen,

unser einfacher und verständlicher Stufentarif mit Grundfreibetrag (Steuersatz 0 Prozent) und den drei weiteren Stufen von 10, 25 und 35 Prozent senkt die Steuerbelastung und schafft den dringend benötigten finanziellen Spielraum für Bürger und Unternehmen: Für mehr privaten Konsum, für Vorsorge für Alter, Gesundheit und Pflege, als Impuls für Wachstum und Investitionen. Dazu erhält jeder Bürger - ob Erwachsener oder Kind - einen Grundfreibetrag von 8.004 Euro. D.h. eine Familie mit zwei Kindern zahlt überhaupt erst ab 32.000 €Jahreseinkommen Einkommenssteuer.
Für Einkommen, das den Grundfreibetrag übersteigt, gilt für die ersten 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ein Steuersatz von 10 Prozent, für Einkommensteile zwischen 20.000 Euro und 50.000 Euro ein Steuersatz von 25 Prozent, für Einkommensteile ab 50.000 Euro ein Steuersatz von 35 Prozent.

Wir Liberalen sind für eine generationengerechte Rentenpolitik, die den Erfordernissen einer älter werdenden Gesellschaft entspricht. Jüngere und Ältere, Beitragszahler und Rentner müssen in einem fairen Miteinander die demografischen Lasten tragen.

Die Anzahl derjenigen, deren Rentenanwartschaften nicht ausreichen werden, um im Alter eine Rente über Grundsicherungsniveau zu erhalten, wird künftig zunehmen. Zur Verhinderung von Altersarmut vertritt die FDP einen präventiven Ansatz in der Altersvorsorge. Wir treten dafür ein, Anreize zu setzen, dass Erwerbstätige schon in jungen Jahren mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge beginnen. Dies gilt insbesondere für Geringverdiener und Solo-Selbstständige. Dazu müssen die Vorteile der staatlich geförderten Altersvorsorge allen Bürgern zugute kommen. Außerdem fordert die FDP, dass Einkommen aus Altersvorsorge nicht voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Denn derjenige, der für das Alter vorgesorgt hat, muss im Alter besser dastehen, als derjenige, der keine Vorsorge getroffen hat.

Damit sich private und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnen, soll bei der Grundsicherung im Alter die eigene Altersvorsorge nur zum Teil angerechnet werden. Bis zu 100 Euro monatliches Einkommen aus privater und betrieblicher Vorsorge sollen daher bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei bleiben, darüber hinausgehendes Einkommen wird zu 60 Prozent angerechnet.

Die Zahl der erwerbsgeminderten Menschen, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter beantragen müssen, wird künftig anwachsen, wenn das Erwerbsunfähigkeitsrisiko nicht privat versichert werden kann. Die FDP setzt sich dafür ein, Verträge zum Schutz gegen Erwerbsminderung voll Riester-förderungsfähig auszugestalten. Bisher ist dies nur sehr begrenzt möglich. Künftig soll jeder Versicherungsnehmer bei der Riester- und Rürup-Rente frei wählen können, welcher Anteil der Beiträge in den Schutz gegen Erwerbsminderung und welcher Teil in die Lebensstandardsicherung fließt.

Die FDP ist für eine möglichst lange Teilhabe älterer Beschäftigter am Erwerbsleben - auf Grundlage einer freien Willensentscheidung. Die FDP lehnt die flächendeckende Frühverrentung im Rahmen der geförderten Altersteilzeit ebenso ab wie die Anhebung des starren gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Die FDP ist für einen flexiblen Übergang vom Arbeitsleben zur Rente. Danach soll für alle Versicherten ab 60 Jahren der Rentenzugang möglich sein, wobei die Versicherten wählen können, ob sie eine Vollrente oder eine Teilrente aus den bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Entgeltpunkten beziehen wollen. Gleichzeitig werden die Grenzen für Zuverdienst neben dem Rentenbezug aufgehoben. Die Versicherten entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie neben einem Rentenbezug noch erwerbstätig sein wollen. Für den Zuverdienst sind Sozialversicherungsbeiträge - mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung ? zu zahlen. Die durch die Rentenbeiträge neu erworbenen Entgeltpunkte können vom versicherten Arbeitnehmer zu einem von ihm wählbaren Zeitpunkt zur Erhöhung der eigenen Rente eingesetzt werden. Dadurch wird es möglich, den Lebensstandard auch bei einem vorzeitigen Rentenbezug zu halten und trotzdem dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Mindestrenten und fiktive Anrechnungen von nicht erbrachten Beitragsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung lehnt die FDP ab. Sie führen zu zusätzlichen Kosten in der Rentenversicherung und damit zu höheren Beitragssätzen der heutigen Erwerbstätigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Michael Goldmann